Wissen · Recht
Brand zahlt nicht.
Content ist online, die Rechnung ist raus, aber auf dem Konto passiert nichts. Kein Grund für Panik und kein Grund für falsche Zurückhaltung. Hier ist, was dir zusteht und wie du Schritt für Schritt an dein Geld kommst.
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nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist eine Brand spätestens im Verzug
10,52 %
Verzugszinsen pro Jahr zwischen Unternehmen seit 1. Juli 2026
40 €
Pauschale pro Forderung, wenn ein Unternehmen im Verzug ist
Erst prüfen, dann mahnen.
Unsere Erfahrung aus über 2.500 Kooperationen: Eine offene Rechnung ist oft kein böser Wille, sondern hängt in der Buchhaltung fest. Bevor du mahnst, kläre deshalb kurz:
- Ist die Rechnung an den richtigen Vertragspartner gegangen, also an die Agentur oder die Brand, je nachdem, wer gebucht hat?
- Fehlt eine Bestellnummer oder ein Kampagnenname, ohne den die Buchhaltung nicht bezahlt?
- Ist das vereinbarte Zahlungsziel überhaupt schon abgelaufen?
- Stimmen alle Pflichtangaben? Eine fehlerhafte Rechnung ist ein beliebter Grund, nicht zu zahlen.
Wie eine saubere Rechnung aussieht, steht unter Rechnung schreiben als Influencer.
Ab wann die Brand im Verzug ist.
Verzug ist der Moment, ab dem dir Zinsen und Kosten zustehen. Nach § 286 BGB tritt er auf drei Wegen ein:
- Durch Mahnung: Du forderst nach Fälligkeit eindeutig zur Zahlung auf. Ab Zugang dieser Mahnung ist die Brand im Verzug.
- Durch einen festen Termin im Vertrag: Steht im Vertrag ein Zahlungstermin, der sich nach dem Kalender bestimmen lässt, etwa „Zahlung bis zum 15. November“ oder „14 Tage nach Rechnungseingang“, braucht es in der Regel keine Mahnung. Wichtig: Ein Datum, das du nur einseitig auf die Rechnung schreibst, reicht dafür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht.
- Automatisch nach 30 Tagen: Bei Geldforderungen kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, auch ohne Mahnung. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung darauf hinweist. Brands und Agenturen sind aber Unternehmen.
Was dir im Verzug zusteht.
Zwischen Unternehmen beträgt der Verzugszins nach § 288 Abs. 2 BGB 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli, die Bundesbank gibt ihn bekannt. Seit dem 1. Juli 2026 liegt er bei 1,52 %, die Verzugszinsen also bei 10,52 % pro Jahr. Dazu kommt nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist. Klauseln im Vertrag, die Verzugszinsen vorab ausschließen, sind unwirksam.
Ein Rechenbeispiel: Eine Rechnung über 5.000 Euro ist seit 60 Tagen im Verzug. 5.000 € × 10,52 % × 60 / 365 ergibt rund 86 Euro Zinsen. Plus 40 Euro Pauschale sind das 126 Euro, die du zusätzlich verlangen kannst. Die Pauschale wird allerdings angerechnet, wenn später Kosten für Anwalt oder Inkasso dazukommen.
Wir bei Mediafive sehen das so: Viele Creator trauen sich nicht, Zinsen und Pauschale zu verlangen, weil sie die Beziehung zur Brand nicht belasten wollen. Verständlich. Aber wer zwei Monate auf sein Geld wartet, darf das freundlich und klar ansprechen. Professionelle Brands rechnen damit.
Der Fahrplan in fünf Schritten.
- Freundliche Erinnerung: Kurz nach Ablauf des Zahlungsziels, mit Rechnung im Anhang. Frag nach, ob etwas fehlt.
- Mahnung mit Frist: Schriftlich, mit Rechnungsnummer, Betrag und einer klaren Frist, zum Beispiel zehn Tage. Weise auf Verzugszinsen und die 40-Euro-Pauschale hin.
- Letzte Frist: Kündige an, dass du nach Ablauf gerichtliche Schritte einleitest. Mehr als eine Mahnung schreibt das Gesetz nicht vor. Drei Mahnungen sind eine Gewohnheit, keine Pflicht.
- Gerichtliches Mahnverfahren: Den Mahnbescheid beantragst du online über das gemeinsame Portal der Mahngerichte unter online-mahnantrag.de, ohne Anwalt. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht. Die Brand hat ab Zustellung zwei Wochen Zeit, zu zahlen oder Widerspruch einzulegen. Passiert nichts, beantragst du den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids. Aus ihm kannst du sofort vollstrecken. Die Brand kann binnen zwei Wochen noch Einspruch einlegen, dann geht es ins normale Gerichtsverfahren.
- Anwalt oder Inkasso: Bestreitet die Brand die Forderung inhaltlich, etwa weil sie mit dem Content unzufrieden ist, bringt ein Mahnbescheid meist nur Zeitverlust. Dann gehört der Fall zu einem Anwalt. Ein Inkassobüro lohnt sich eher, wenn die Forderung unstreitig ist und nur nicht gezahlt wird. Die Kosten kann der Schuldner im Verzug grundsätzlich als Schaden tragen müssen, ob und in welcher Höhe, hängt aber vom Einzelfall ab.
Sitzt die Brand in einem anderen EU-Land, gibt es mit dem Europäischen Mahnverfahren einen eigenen Weg. Hier lohnt sich früh fachliche Hilfe.
Verjährung: drei Jahre ab Jahresende.
Honorarforderungen verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren. Die Frist beginnt nach § 199 BGB erst am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung für eine Kooperation aus März 2026 verjährt also in der Regel mit Ablauf des 31. Dezember 2029. Achtung: Mahnungen stoppen die Verjährung nicht. Gehemmt wird sie unter anderem durch die Zustellung eines Mahnbescheids oder eine Klage. Wer Ende Dezember noch alte Rechnungen offen hat, sollte rechtzeitig handeln.
Vorbeugen ist billiger.
Die meisten Zahlungsprobleme lassen sich schon im Vertrag verhindern:
- Klares Zahlungsziel im Vertrag: zum Beispiel „zahlbar 14 Tage nach Rechnungseingang“. Dann tritt Verzug in der Regel ohne Mahnung ein. Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen sind zwischen Unternehmen nach § 271a BGB nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig sind.
- Anzahlung: Bei neuen Brands, größeren Paketen oder Reisen ist eine Anzahlung bei Vertragsschluss ein fairer Schutz.
- Nutzungsrechte erst nach Zahlung: Vereinbare, dass die Rechte am Content erst mit vollständiger Zahlung übergehen. Das ist ein starkes Argument, gerade wenn die Brand Ads schalten will. Mehr unter Nutzungsrechte & Ads.
- Vertragspartner prüfen: Wer bucht, wer zahlt? Bei unbekannten Absendern lohnt ein Blick auf Fake-Kooperationsanfragen erkennen.
Unser Rat: Schicke die Rechnung direkt nach Veröffentlichung, nicht Wochen später. Jede Woche Verzögerung auf deiner Seite verschiebt auch das Zahlungsziel. Alles, was in einen guten Vertrag gehört, steht in der Vertrags-Checkliste.
Bei Mediafive haken wir für dich nach.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Du bist Journalist:in und suchst eine Expertenstimme zu diesem Thema? Interviews mit Mediafive CEO Andreas Ongemach
Häufige Fragen.
Ab wann ist eine Brand mit der Zahlung im Verzug?
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang deiner Rechnung, das regelt § 286 Abs. 3 BGB. Früher geht es mit einer Mahnung nach Fälligkeit oder wenn im Vertrag ein fester Zahlungstermin vereinbart ist. Ein Datum, das nur du auf die Rechnung schreibst, reicht dafür in der Regel nicht.
Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?
Zwischen Unternehmen liegen sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %, die Verzugszinsen damit 10,52 % pro Jahr. Ist die Gegenseite ein Verbraucher, sind es 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Darf ich 40 Euro Mahngebühr verlangen?
Ist die Brand oder Agentur ein Unternehmen und im Verzug, steht dir nach § 288 Abs. 5 BGB eine Pauschale von 40 Euro zu, pro Forderung. Sie wird auf spätere Kosten für Anwalt oder Inkasso angerechnet.
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Das Gesetz verlangt keine bestimmte Zahl. Eine Mahnung nach Fälligkeit genügt, oft ist sie wegen der 30-Tage-Regel gar nicht nötig. Danach kannst du direkt einen Mahnbescheid beantragen oder einen Anwalt einschalten.
Wann verjährt eine offene Rechnung?
Nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung aus 2026 verjährt in der Regel am 31. Dezember 2029. Eine einfache Mahnung stoppt die Verjährung nicht, die Zustellung eines Mahnbescheids schon.
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