Wissen · Steuern & Finanzen
Was du als Influencer absetzen kannst.
Kamera, Ringlicht, Schnittprogramm, Requisiten: Vieles, was du für Content kaufst, senkt deine Steuer. Bei Kleidung, Kosmetik und Handy wird es knifflig. Hier ist, was das Finanzamt akzeptiert und wo es regelmäßig Ärger gibt.
Du willst mehr Brand-Deals? Bewirb dich bei MediafiveDie Grundregel ist einfach.
Absetzbar sind Betriebsausgaben, also Kosten, die durch dein Business veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Nicht absetzbar sind Kosten deiner privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Dazwischen liegen die gemischten Fälle: Dinge, die du beruflich und privat nutzt. Seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 (GrS 1/06) dürfen solche Kosten grundsätzlich aufgeteilt werden, wenn sich der berufliche Anteil nach einem objektiven Maßstab bestimmen lässt. Den beruflichen Anteil musst du darlegen und nachweisen, nicht das Finanzamt.
Wir bei Mediafive sehen das so: Die meisten Creator setzen nicht zu viel ab, sondern zu wenig, weil Belege fehlen. Wer jeden Monat zehn Minuten in seine Belege steckt, spart am Ende mehr als mit jedem Steuertrick.
Das ist in der Regel voll absetzbar.
- Technik, die du nur für Content nutzt: Kamera, Objektive, Mikrofone, Licht, Stative, Speicherkarten, Gimbal.
- Software und Abos: Schnittprogramme, Bildbearbeitung, Musik-Lizenzen für Werbung, Planungstools, Cloud-Speicher.
- Requisiten und Testprodukte: Deko für ein Set, Produkte, die du ausschließlich für ein Review kaufst. Nutzt du sie danach privat weiter, kann der Wert als Entnahme wieder zu deinem Gewinn zählen.
- Dienstleister: Cutter, Fotografen, Grafiker, Management-Provision, Steuerberater, Anwalt.
- Werbung für dich selbst: Website, Domain, Mediakit-Design, bezahlte Reichweite für eigene Projekte.
- Reisen zu Drehs und Events: Fahrtkosten, Hotel und Verpflegungspauschalen. Die Details stehen unter Reisekosten absetzen als Influencer.
Kleidung und Kosmetik: meistens nein.
Das ist der häufigste Streitpunkt. Kleidung, die man auch privat tragen kann, ist bürgerliche Kleidung und nicht abziehbar, auch wenn du sie ausschließlich vor der Kamera trägst. Der Bundesfinanzhof hat 2022 sogar den schwarzen Anzug eines Trauerredners abgelehnt (VIII R 33/18). Der Große Senat zählt bürgerliche Kleidung ausdrücklich zu den Kosten, die nicht aufgeteilt werden. Abziehbar bleibt typische Berufskleidung und Kleidung, die privat schlicht nicht tragbar ist, etwa ein Kostüm für einen Sketch.
Bei Kosmetik, Friseur und Pflege gilt dieselbe Logik: Du profitierst auch privat davon, deshalb sieht das Finanzamt darin in der Regel Lebensführung. Anders kann es bei Produkten sein, die du nur für ein Review kaufst und nicht selbst weiter verwendest, oder bei Effekt-Make-up für einen einzelnen Dreh. Das ist eine Frage des Einzelfalls.
Unser Rat, auch wenn er unbequem ist: Plane deine Fashion- und Beauty-Käufe nicht mit Steuerersparnis ein. Wer hier mit „ist doch für Content“ argumentiert, verliert bei einer Prüfung fast immer. Kleidung, die dir eine Brand schenkt, ist übrigens ein eigenes Thema: PR-Pakete & Geschenke versteuern.
| Finanzamt sagt meist Nein | In der Regel absetzbar | |
|---|---|---|
| Kleidung | Alltagsoutfits, auch wenn nur für Content getragen | Kostüme, typische Berufskleidung |
| Beauty | Tägliches Make-up, Friseur, Hautpflege | Produkte nur für ein Review, nicht privat genutzt |
| Handy | Privater Anteil | Beruflicher Anteil, sauber geschätzt |
| Wohnung | Wohnzimmer oder Küche als Drehort | Raum fast nur für die Arbeit oder Tagespauschale |
| Abos | Privates Streaming | Schnittprogramm, Musik-Lizenzen, Tools |
Handy, Laptop, Internet: aufteilen.
Bei Dingen, die du beruflich und privat nutzt, setzt du den beruflichen Anteil ab. Eine feste Quote steht nicht im Gesetz. Schätze realistisch und dokumentiere die Grundlage, zum Beispiel über eine Aufzeichnung über einige Wochen oder die Bildschirmzeit nach Apps. Ist der private Anteil nur ganz untergeordnet, kann der Aufwand voll abziehbar sein. Umgekehrt fällt der Abzug weg, wenn die berufliche Nutzung kaum ins Gewicht fällt. Die Finanzverwaltung zieht diese Grenze in der Regel bei 10 %.
Arbeitszimmer oder Home-Office-Pauschale.
Seit 2023 gibt es zwei Wege (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG):
- Häusliches Arbeitszimmer: Ein eigener Raum, den du fast ausschließlich beruflich nutzt und der den Mittelpunkt deiner gesamten Arbeit bildet. Dann setzt du die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 Euro im Jahr ab. Eine Ecke im Wohnzimmer oder die Küche, in der du auch privat kochst, reicht nicht.
- Tagespauschale: Für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Einen eigenen Raum brauchst du dafür nicht.
Für viele Creator ist die Tagespauschale der realistische Weg. Wer ein echtes Studio-Zimmer hat, sollte mit dem Steuerberater prüfen, ob das Arbeitszimmer mehr bringt.
800 €
netto pro Gegenstand: bis dahin sofort absetzbar (GWG)
1 Jahr
Nutzungsdauer, die das BMF für Computer, Notebooks und Software zulässt
1.260 €
Höchstbetrag pro Jahr für Arbeitszimmer-Pauschale oder Home-Office-Tage
Abschreibung: Wann du teure Technik verteilen musst.
Kostet ein Gegenstand höchstens 800 Euro netto, setzt du ihn im Jahr des Kaufs komplett ab (§ 6 Abs. 2 EStG). Bist du Kleinunternehmer und kannst keine Vorsteuer ziehen, zählt der Bruttopreis. Liegt der Preis darüber, verteilst du die Kosten über die Nutzungsdauer. Zwei Ausnahmen helfen Creatorn:
- Für Computer, Notebooks, Peripherie und Software lässt das BMF (Schreiben vom 22. Februar 2022) eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Ein Laptop für 2.000 Euro kann so im Kaufjahr voll abgesetzt werden. Ob Smartphones darunter fallen, ist nicht ausdrücklich geregelt. Kläre das mit deinem Steuerberater.
- Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die du zwischen Juli 2025 und Ende 2027 kaufst, ist wieder die degressive Abschreibung mit bis zu 30 % pro Jahr möglich (§ 7 Abs. 2 EStG). Das bringt bei einer teuren Kamera mehr Abzug in den ersten Jahren.
Beispiel: Du kaufst eine Kamera für 2.400 Euro netto. Sie liegt über der GWG-Grenze, also verteilst du die Kosten. Ein Ringlicht für 180 Euro und ein Mikrofon für 320 Euro setzt du dagegen sofort ab. Für Geräte über 250 Euro netto führst du ein Verzeichnis mit Kaufdatum und Preis, sofern das nicht ohnehin aus deiner Buchhaltung hervorgeht.
Ohne Beleg kein Abzug.
Jede Ausgabe braucht einen Beleg: Rechnung, Quittung, bei Abos die monatliche Abrechnung. Bewahre Buchungsbelege acht Jahre auf (§ 147 AO, seit 2025). Bei gemischt genutzten Dingen notierst du zusätzlich, wie du den beruflichen Anteil ermittelt hast. Unsere Erfahrung aus über 2.500 Kooperationen: Bei Talents mit eigenem Geschäftskonto und einer App für Belege ist die Steuererklärung ein Termin. Bei allen anderen ist sie ein Projekt.
Mehr Netto beginnt beim Honorar.
Wann du einen Profi dazuholen solltest, liest du unter Steuerberater für Influencer. Die Basics zur Anmeldung findest du unter Gewerbe anmelden als Influencer, zur Vorsteuer unter Umsatzsteuer für Influencer.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Du bist Journalist:in und suchst eine Expertenstimme zu diesem Thema? Interviews mit Mediafive CEO Andreas Ongemach
Häufige Fragen.
Kann ich als Influencer Kleidung von der Steuer absetzen?
In der Regel nicht. Kleidung, die du auch privat tragen kannst, gilt als bürgerliche Kleidung und ist nicht abziehbar, selbst wenn du sie nur im Content trägst. Der Bundesfinanzhof hat das 2022 noch einmal bestätigt. Absetzbar ist typische Berufskleidung oder Kleidung, die eindeutig nur für die Arbeit taugt, etwa ein Kostüm für einen Sketch.
Kann ich mein Handy komplett absetzen?
Nur den beruflichen Anteil. Nutzt du das Handy auch privat, rechnest du den privaten Anteil heraus. Eine feste Quote wie 50 % steht nicht im Gesetz. Schätze den Anteil realistisch und halte fest, wie du darauf kommst, zum Beispiel mit einer Aufzeichnung über einige Wochen.
Bis zu welchem Betrag kann ich Anschaffungen sofort absetzen?
Bis 800 Euro netto pro Gegenstand als geringwertiges Wirtschaftsgut (§ 6 Abs. 2 EStG). Als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug zählt der Bruttopreis. Teurere Geräte schreibst du über die Nutzungsdauer ab. Für Computer, Notebooks und Software lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu.
Kann ich mein Arbeitszimmer absetzen?
Das volle Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale von 1.260 Euro nur, wenn der Raum fast ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt deiner gesamten Arbeit bildet. Sonst bleibt die Home-Office-Pauschale: 6 Euro pro Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, höchstens 1.260 Euro im Jahr.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Rechnungen und andere Buchungsbelege seit 2025 grundsätzlich acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Viele Steuerberater raten trotzdem zu zehn Jahren, weil Bücher und Aufzeichnungen weiterhin zehn Jahre aufbewahrt werden müssen und das Finanzamt bei Steuerhinterziehung bis zu zehn Jahre rückwirkend Steuern festsetzen kann.
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