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Reisekosten absetzen als Influencer.
Shooting in Lissabon, Event in Berlin, Kampagnendreh in den Bergen: Wenn du selbst zahlst, kannst du viel davon absetzen. Hier sind die Regeln für eigene Reisen, die Aufteilung bei Trips mit Urlaub und was in dein Reisetagebuch gehört.
Du willst mehr Brand-Deals? Bewirb dich bei MediafiveZuerst: Wer zahlt die Reise?
Dieser Artikel geht um Reisen, die du selbst bezahlst. Lädt dich eine Brand ein und übernimmt Flug und Hotel, ist das ein anderes Thema: Dann ist die Reise eine Sachzuwendung und kann eine Einnahme sein, die du versteuern musst. Wie das läuft, erklären wir unter Gratis-Reise versteuern. Das Reisetagebuch brauchst du in beiden Fällen.
Rein berufliche Reisen: alles absetzbar.
Fährst du zu einem Kampagnendreh, einem Brand-Event oder einem Termin mit einer Agentur und machst dort nichts Privates, sind die Kosten Betriebsausgaben. Dazu gehören:
- Fahrtkosten: Bahn, Flug, Taxi, Mietwagen. Mit dem privaten Auto kannst du in der Regel pauschal 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen.
- Übernachtung: die tatsächlichen Hotelkosten laut Rechnung. Ein enthaltenes Frühstück gehört zur Verpflegung, nicht zur Übernachtung.
- Verpflegung: nicht die echten Restaurantrechnungen, sondern Pauschalen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 9 Abs. 4a EStG).
- Nebenkosten: Gepäck, Parken, Location-Gebühren, Drehgenehmigungen, Equipment-Miete vor Ort.
28 €
Verpflegungspauschale Inland für einen vollen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit
14 €
für An- und Abreisetag oder mehr als 8 Stunden ohne Übernachtung
3 Monate
danach entfällt die Pauschale am selben Ort
Verpflegungspauschalen 2026.
Im Inland gelten 2026 unverändert 28 Euro für jeden Tag, an dem du 24 Stunden unterwegs bist, und 14 Euro für An- und Abreisetage sowie für Tage ohne Übernachtung mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit. Für Reisen ins Ausland gelten Länderpauschalen, die das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 5. Dezember 2025 für 2026 festgelegt hat. Arbeitest du länger als drei Monate am selben Ort, entfällt die Pauschale.
Beispiel: Du fährst für ein Event drei Tage nach Berlin, Anreise Montag, Abreise Mittwoch. Das ergibt 14 + 28 + 14 = 56 Euro. Ist das Frühstück im Hotelpreis enthalten oder bekommst du Mahlzeiten gestellt, etwa beim Event, kann sich dein Abzug verringern. Wie genau, klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
Gemischte Reisen: aufteilen statt verzichten.
Der klassische Creator-Fall: drei Tage Dreh für eine Brand, danach vier Tage Urlaub am selben Ort. Früher galt so eine Reise oft als komplett privat. Seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 (GrS 1/06) können die Kosten grundsätzlich aufgeteilt werden, und zwar in der Regel nach Zeitanteilen. Voraussetzung: Der berufliche Teil ist nachgewiesen und nicht nur untergeordnet. So gehst du vor:
- Direkt zuordnen, was eindeutig ist: Hotelnächte und Verpflegung an Drehtagen sind beruflich, der Surfkurs am Urlaubstag ist privat.
- Gemeinsame Kosten aufteilen, vor allem Hin- und Rückflug, im Verhältnis der beruflichen zu den privaten Tagen.
- Nachweisen, was beruflich war. Die Darlegungslast liegt bei dir. Bleiben gewichtige Zweifel, kann der Abzug ganz wegfallen.
| Kosten | Davon beruflich | |
|---|---|---|
| Flug Köln nach Lissabon und zurück | 420 € | 180 € (3 von 7 Tagen) |
| Hotel, 3 Nächte an Drehtagen | 450 € | 450 € |
| Hotel, 3 Nächte Urlaub | 450 € | 0 € |
| Verpflegung | nach Pauschale | Länderpauschale für die 3 Drehtage |
| Mietwagen nur an Drehtagen | 150 € | 150 € |
Vereinfachtes Beispiel. Die genaue Aufteilung hängt vom Einzelfall ab.
Wichtig: Es gibt auch Reisen, die sich nicht aufteilen lassen. Wenn berufliche und private Gründe so ineinandergreifen, dass sich kein objektiver Maßstab finden lässt, ist nach dem Großen Senat gar nichts abziehbar. Umgekehrt kann eine Reise voll beruflich sein, wenn der private Anteil nur ganz untergeordnet ist. Die Finanzverwaltung zieht diese Grenze in der Regel bei 10 %.
Der eigene Content-Trip.
Schwieriger wird es bei Reisen, die du ohne Auftrag für deinen eigenen Kanal machst. Wir bei Mediafive sehen das so: Ein Urlaub wird nicht beruflich, weil du ihn filmst. Fast jeder Creator filmt im Urlaub. Das Finanzamt fragt, ob die Reise ohne den Content überhaupt stattgefunden hätte und ob der Ablauf nach Arbeit aussieht. Was für dich spricht:
- Ein konkreter Anlass: Kampagne, Event, Kooperation, die vor der Reise feststand.
- Ein Drehplan mit festen Drehtagen und Locations.
- Nachweisbarer Output, der zu den Drehtagen passt, und Einnahmen, die daraus entstehen.
- Keine Begleitung, die nur zum Spaß dabei ist.
Unser Rat: Plane Content-Trips so, dass du die beruflichen Tage klar abgrenzen kannst. Ein ehrliches 60:40 hält einer Prüfung eher stand als ein behauptetes 100:0.
Die typischen Fehler.
- Restaurantrechnungen als Reisekosten: Für deine eigene Verpflegung gibt es nur die Pauschalen. Ein Geschäftsessen mit einer Brand ist ein eigenes Thema mit eigenen Regeln.
- Alles oder nichts: Viele setzen eine gemischte Reise entweder komplett an oder gar nicht. Beides ist meist falsch.
- Tagebuch im Nachhinein: Ein Protokoll, das erst Monate später entsteht, überzeugt kaum jemanden.
- Pressereise und eigene Kosten vermischt: Was die Brand bezahlt hat, sind nicht deine Reisekosten. Hat sie die Reise pauschal versteuert, ist das Thema für dich erledigt. Versteuerst du sie selbst, rechnest du den beruflichen Anteil gegen den Wert der Reise, wie unter Gratis-Reise versteuern beschrieben. Zusätzlich absetzen kannst du nur, was du selbst getragen hast, etwa einen eigenen Anschlussflug.
Das gehört in dein Reisetagebuch.
Am besten führst du es jeden Abend vor Ort, nicht Monate später aus dem Gedächtnis:
- Datum, Ort und Uhrzeit von bis
- Was du gemacht hast: Dreh, Shooting, Event, Termin, Schnitt, Freizeit
- Beruflich oder privat
- Bezug zum Auftrag: Brand, Vertrag, Briefing, Ablaufplan
- Output: Links zu Reels, Stories und Posts
- Begleitpersonen und ihre Rolle
- Belege: Tickets, Hotelrechnung, Mietwagen, Quittungen
Beispiel: Tag 2, 8 bis 13 Uhr, Dreh Reel und Stories für Kampagne laut Briefing vom 3. Mai, beruflich. Tag 5, ganztägig Strand, privat.
Klare Verträge machen klare Reisekosten.
Was du sonst noch absetzen kannst, steht unter Was kann ich als Influencer absetzen? Reisen auf Einladung musst du übrigens auch als Werbung kennzeichnen, mehr dazu unter Werbung richtig kennzeichnen. Für Produkte statt Reisen gilt PR-Pakete & Geschenke versteuern.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Du bist Journalist:in und suchst eine Expertenstimme zu diesem Thema? Interviews mit Mediafive CEO Andreas Ongemach
Häufige Fragen.
Kann ich als Influencer meinen Urlaub absetzen?
Einen Urlaub nicht, auch wenn du dabei filmst. Absetzbar ist, was beruflich veranlasst ist: Drehs für eine Kampagne, Events, Termine mit Brands. Bei gemischten Reisen teilst du die Kosten nach Zeitanteilen auf. Der private Teil bleibt privat.
Wie hoch ist die Verpflegungspauschale 2026?
Im Inland 28 Euro für einen vollen Tag mit 24 Stunden Abwesenheit, 14 Euro für An- und Abreisetage und für Tage mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung. Für das Ausland gelten Länderpauschalen laut BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025.
Was gehört in ein Reisetagebuch?
Für jeden Tag Datum, Ort, Uhrzeiten, was du gemacht hast und ob es beruflich oder privat war. Dazu der Bezug zum Auftrag, etwa Vertrag oder Briefing, und Belege wie Links zum Content, Ablaufpläne und Fotos.
Wie teile ich die Kosten einer gemischten Reise auf?
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (GrS 1/06) in der Regel nach Zeitanteilen. Kosten, die nur einen Teil betreffen, ordnest du direkt zu, etwa Hotelnächte an Drehtagen oder Eintritte für private Ausflüge. Flüge und andere gemeinsame Kosten teilst du im Verhältnis der beruflichen zu den privaten Tagen.
Kann ich die Kosten meiner Begleitung absetzen?
In der Regel nicht. Kosten für Partner, Familie oder Freunde sind privat, außer die Person arbeitet nachweisbar mit, zum Beispiel als Fotograf mit eigenem Auftrag.
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