Wissen · Steuern & Finanzen

Rechnung schreiben als Influencer.

Deal verhandelt, Content online, jetzt fehlt nur noch die Rechnung. Hier sind alle Pflichtangaben, die Sonderfälle mit Brands im Ausland und die Fehler, die am häufigsten zu Verzögerungen führen.

Diese Angaben müssen auf jede Rechnung.

  1. Dein vollständiger Name (oder Firmenname) und deine Anschrift
  2. Name und Anschrift der Brand bzw. der Agentur, die bucht
  3. Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  4. Rechnungsdatum
  5. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  6. Leistungsbeschreibung, zum Beispiel „1 Instagram Reel + 3 Stories, Kampagne Frühjahr, inkl. Nutzungsrechte 3 Monate organisch“
  7. Leistungszeitraum oder Datum der Veröffentlichung
  8. Nettobetrag, Steuersatz und Umsatzsteuerbetrag, oder der Hinweis auf die Steuerbefreiung
  9. Bruttobetrag

Dazu kommen sinnvollerweise Bankverbindung, Zahlungsziel und, falls vorhanden, die Bestellnummer der Brand. Viele Konzerne bezahlen ohne Bestellnummer nicht.

Drei typische Fälle.

1. Du bist Kleinunternehmer.

Keine Umsatzsteuer, dafür ein Hinweis: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Mehr zu den Grenzen unter Gewerbe anmelden als Influencer.

2. Brand in Deutschland, du bist regelbesteuert.

Du weist 19 % Umsatzsteuer aus. Die Brand zahlt brutto und holt sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück. Für sie ist das kein Nachteil.

3. Brand im EU-Ausland.

Bei Unternehmen in einem anderen EU-Land wird die Leistung in der Regel dort versteuert. Du stellst die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer, gibst deine und die Umsatzsteuer-ID der Brand an und vermerkst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge). Den Umsatz meldest du zusätzlich in der Zusammenfassenden Meldung. Bei Unternehmen außerhalb der EU gilt Ähnliches, die Details klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Sonderfall: Bezahlung in Produkten.

Bekommst du statt Geld ein Produkt für deinen Content, ist das steuerlich ein Tausch. Auch dafür gibt es eine Einnahme und, wenn du regelbesteuert bist, Umsatzsteuer. Wie du damit umgehst, erklären wir unter PR-Pakete & Geschenke versteuern.

Die häufigsten Fehler.

Bei Mediafive übernehmen wir die Rechnungen.

Für unsere Talents kümmern wir uns um Rechnungen, Bestellnummern und das Nachhaken bei offenen Zahlungen. Du siehst jeden Stand live in deiner Mediafive App.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.

Häufige Fragen.

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus und schreibst einen Hinweis darauf, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Wie schreibe ich eine Rechnung an eine Brand im EU-Ausland?

Bei Unternehmen im EU-Ausland stellst du die Rechnung in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer, gibst beide Umsatzsteuer-IDs an und schreibst „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ (Reverse Charge) dazu. Zusätzlich meldest du den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung.

Muss ich E-Rechnungen schreiben?

Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Selbst ausstellen musst du sie im Geschäft mit Unternehmen je nach Umsatz ab 2027 oder spätestens ab 2028. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zum Ausstellen ausgenommen.

Welches Zahlungsziel ist üblich?

Üblich sind 14 bis 30 Tage. Große Konzerne arbeiten oft mit 45 oder 60 Tagen. Das Zahlungsziel sollte schon im Vertrag stehen, nicht erst auf der Rechnung.

Wir holen die Deals zu dir.

Erzähl uns kurz von dir. Einer von uns meldet sich persönlich bei dir.

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