Wissen · Recht
KI-Kennzeichnungspflicht: Wann Creator KI-Inhalte markieren müssen.
KI-Hintergründe, geklonte Stimmen, Face-Swaps: Seit August 2026 gibt es dafür EU-weite Transparenzregeln. Hier ist, was für dich als Creator gilt und was nicht.
02.08.2026
Seit diesem Tag gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 KI-Verordnung
Art. 50 Abs. 4
Deepfakes müssen von denen offengelegt werden, die sie einsetzen
15 Mio. €
oder 3 % des Jahresumsatzes: Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen Art. 50
Die Regel in einem Satz.
Wer beruflich ein KI-System nutzt, um einen Deepfake zu erzeugen oder zu verändern, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert ist. So steht es in Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Die im Juli 2026 in Kraft getretene Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, der sogenannte KI-Omnibus, hat diese Pflicht für Nutzer nicht verschoben.
Bist du „Betreiber“?
Die KI-Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern, also den Firmen hinter den KI-Tools, und Betreibern, also denen, die ein KI-System in eigener Verantwortung verwenden. Ausgenommen ist nur die Nutzung im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit (Art. 3 Nr. 4). Postest du als Creator Kooperationen oder verdienst mit deinem Account Geld, bist du bei KI-Inhalten in der Regel Betreiber.
Die Anbieter haben eigene Pflichten: Sie müssen KI-Inhalte maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2). Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt dafür laut KI-Omnibus eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Das betrifft die Tool-Hersteller, nicht deine eigene Kennzeichnung.
Was ist ein Deepfake?
Nach Art. 3 Nr. 60 ist ein Deepfake ein durch KI erzeugter oder manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Entscheidend ist also: Könnte dein Publikum den Inhalt für echt halten?
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken wird die Pflicht abgeschwächt. Dann reicht ein Hinweis in geeigneter Form, der die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Ganz entfallen darf er nicht. Laut den Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026 werden diese Kategorien eng ausgelegt. Mischt ein Inhalt informierende und kreative Elemente, zählt der informierende Charakter.
Der Hinweis muss nach Art. 50 Abs. 5 klar und eindeutig sein, und zwar spätestens dann, wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht oder hört. Ein Hinweis, der erst in der ausgeklappten Caption steht, ist deshalb riskant.
| In der Regel kein Deepfake | Kennzeichnen | |
|---|---|---|
| Hintergrund | Erkennbar fantastische Welt, Comic-Look | Realistischer Ort, an dem du nie warst |
| Gesicht | Farbkorrektur, leichte Retusche, Standardfilter | Face-Swap mit einer echten Person |
| Stimme | Erkennbar künstliche Roboterstimme | Geklonte Stimme, die wie ein echter Mensch klingt |
| Ereignis | Offensichtliche Satire mit Hinweis | Realistisch wirkende Szene, die so nie passiert ist |
Praxisbeispiele.
KI-Hintergrund.
Stellst du dich per KI realistisch vor den Eiffelturm, obwohl du nie in Paris warst, kann das ein Deepfake sein, weil es einen echten Ort vortäuscht. Bei einem Fantasie-Hintergrund, den niemand für echt hält, greift die Pflicht in der Regel nicht.
Face-Swap und KI-Stimme.
Ein Face-Swap mit einer echten Person oder eine geklonte Stimme, die echt klingt, ist ein typischer Deepfake und muss gekennzeichnet werden. Unabhängig davon brauchst du bei fremden Personen deren Einwilligung, denn ihr Persönlichkeitsrecht gilt auch bei KI-Inhalten.
Beauty-Filter und Retusche.
Übliche Bearbeitungen wie Farbkorrektur, Licht oder eine leichte Hautglättung machen aus einem echten Foto in der Regel keinen Deepfake. Abschließend geklärt ist die Grenze aber nicht. Je stärker ein Filter dein Gesicht oder deinen Körper verändert und je realistischer das Ergebnis wirkt, desto eher solltest du kennzeichnen. Bei Werbung für Beauty-Produkte gilt besondere Vorsicht, weil ein veränderter Effekt zusätzlich irreführend sein kann.
Plattform-Labels nutzen.
Instagram blendet bei KI-Inhalten ein „AI Info“-Label ein, teils automatisch, teils wenn du es beim Posten selbst angibst. TikTok verlangt von Creatorn schon seit Längerem, realistische KI-Inhalte zu kennzeichnen, und erkennt KI-Inhalte zum Teil automatisch über Metadaten. Aktiviere diese Labels immer. Weil die Plattformen Labels nicht in jeder Ansicht gleich anzeigen, ist ein kurzer Hinweis wie „KI-generiert“ direkt im Bild oder Video zusätzlich sinnvoll.
KI-Hinweis und Werbekennzeichnung.
Die KI-Kennzeichnung ersetzt nicht die Werbekennzeichnung und umgekehrt. Ist ein Post eine Kooperation, brauchst du „Werbung“ oder „Anzeige“, wie unter Werbung richtig kennzeichnen beschrieben. Enthält er zusätzlich einen Deepfake, kommt der KI-Hinweis dazu. Kläre im Vertrag außerdem, wer für KI-Elemente verantwortlich ist, die die Brand liefert. Mehr dazu in der Influencer-Vertrag-Checkliste.
Was bei Verstößen droht.
Nach Art. 99 Abs. 4 KI-Verordnung können Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Art. 50 mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der niedrigere der beiden Beträge (Art. 99 Abs. 6). Das ist der Höchstrahmen, kein Regelsatz. Zuständig sind nationale Behörden.
Zur Orientierung hat die EU-Kommission im Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten und im Juli 2026 Leitlinien zu Art. 50 veröffentlicht. Beide sind nicht verbindlich, zeigen aber, wie die Behörden die Regeln auslegen.
Wie wir das handhaben.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Häufige Fragen.
Muss ich jedes Bild kennzeichnen, das ich mit KI bearbeitet habe?
Nein. Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung betrifft vor allem Deepfakes, also KI-Inhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken würden. Einfache Bearbeitungen fallen in der Regel nicht darunter. Plattformen können aber eigene, strengere Regeln haben.
Gilt die Pflicht auch für private Accounts?
Die KI-Verordnung nimmt die Nutzung im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit aus. Wer als Creator mit seinem Account Geld verdient oder Kooperationen macht, handelt aber in der Regel beruflich.
Reicht das KI-Label von Instagram oder TikTok?
Es ist ein guter erster Schritt. Ob es rechtlich allein genügt, ist nicht abschließend geklärt. Die Information muss klar erkennbar sein, spätestens wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht. Ein kurzer Hinweis direkt im Bild oder Video ist der sicherere Weg.
Ersetzt der KI-Hinweis die Werbekennzeichnung?
Nein. Beides sind getrennte Pflichten. Ein bezahlter Post mit KI-Deepfake braucht sowohl „Werbung“ oder „Anzeige“ als auch den KI-Hinweis.
Was gilt bei Satire oder offensichtlicher Kunst?
Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken reicht ein Hinweis in geeigneter Form, der die Darstellung nicht stört. Ganz entfallen darf er nicht. Die EU-Kommission legt diese Ausnahme eng aus.
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