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Gratis-Reise bekommen: Muss ich das versteuern?

Fünf Tage Hotel am Meer, bezahlt von der Brand. Klingt nach Traumjob, ist für das Finanzamt aber eine Einnahme. So regelst du Pressereisen richtig und versteuerst am Ende nur, was wirklich privat war.

Die Reise ist ein geldwerter Vorteil.

Bezahlt eine Brand deine Reise, bekommst du etwas mit Geldwert: Flüge, Hotel, Verpflegung, Transfers, Aktivitäten. Steuerlich ist das eine Sachzuwendung und zählt wie ein Honorar als Einnahme. Das gilt auch, wenn du offiziell zu nichts verpflichtet bist. Für die Frage, wer die Steuer trägt, gibt es zwei Wege.

Option 1: Die Brand versteuert pauschal.

Lädt die Brand dich ein, ohne dass die Reise selbst dein Honorar ist, kann sie die Kosten nach § 37b EStG pauschal versteuern (30 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Dann hast du keine Steuerlast mehr.

  1. Im Vertrag oder in der Einladung festhalten: „Der Partner übernimmt die Versteuerung der Reise nach § 37b EStG.“
  2. Die Brand meldet und zahlt die Pauschalsteuer.
  3. Die Brand informiert dich schriftlich darüber. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
  4. Du legst die Bestätigung zu deinen Unterlagen. Fertig.

Für dich ist das die einfachste und sicherste Lösung. Frag deshalb immer vor der Reise danach.

Option 2: Du versteuerst selbst.

Versteuert die Brand nicht pauschal, oder ist die Reise ausdrücklich die Bezahlung für deinen Content, gibst du den Wert selbst an. Das klingt teuer, ist es aber oft nicht, denn den beruflichen Anteil der Reise kannst du als Betriebsausgabe gegenrechnen.

  1. Wert ermitteln: Die Brand nennt dir schriftlich den Gesamtwert der Reise.
  2. Reisetagebuch führen: Halte täglich fest, was beruflich und was privat war.
  3. Mit dem Steuerberater angeben: Den Wert als Einnahme, den beruflichen Anteil als Betriebsausgabe.
  4. Nachweise aufbewahren: Tagebuch, Wertbestätigung, Vertrag, Briefing und Links zum Content.

4.000 €

Wert der Reise laut Brand, 5 Tage

− 2.800 €

beruflicher Anteil laut Reisetagebuch, 3,5 Tage (70 %)

= 1.200 €

zu versteuern im Ergebnis, privater Anteil (30 %)

Vereinfachtes Beispiel. Die genaue Aufteilung prüft dein Steuerberater.

Das Reisetagebuch: dein wichtigster Nachweis.

Ohne Nachweis kann das Finanzamt den kompletten Wert der Reise als Einnahme ansetzen. Mit einem sauberen Tagebuch versteuerst du im Ergebnis nur den privaten Teil. Am besten füllst du es jeden Abend direkt vor Ort aus.

Beispiel: Tag 1, 15 bis 18 Uhr, Dreh Reel am Pool, beruflich. Tag 2, 10 bis 12 Uhr, Freizeit am Strand, privat.

Vor der Reise klären, nicht danach.

Ob die Brand pauschal versteuert, muss vor der Abreise feststehen. Hinterher ist es oft zu spät. Für unsere Talents klären wir das schon bei der Anfrage und halten es im Vertrag fest.

Für einzelne Produkte statt Reisen gelten fast dieselben Regeln, die erklären wir unter PR-Pakete & Geschenke versteuern. Auch Reisen musst du übrigens als Werbung kennzeichnen, mehr dazu unter Werbung richtig kennzeichnen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.

Häufige Fragen.

Muss ich eine Pressereise versteuern?

Grundsätzlich ja. Flüge, Hotel, Essen und Aktivitäten sind ein geldwerter Vorteil und damit eine Einnahme. Ausnahme: Die Brand versteuert die Reise pauschal nach § 37b EStG und bestätigt dir das schriftlich.

Wie viel von der Reise muss ich versteuern?

Angesetzt wird der Wert der Reise. Den beruflichen Anteil kannst du als Betriebsausgabe gegenrechnen, im Ergebnis versteuerst du also vor allem den privaten Anteil. Dafür brauchst du einen Nachweis wie ein Reisetagebuch.

Was gehört in ein Reisetagebuch?

Für jeden Tag: Datum, Ort, Uhrzeit von bis, was du gemacht hast und ob es beruflich oder privat war. Dazu Belege wie Ablaufplan der Brand, Briefing und Links zum Content.

Darf meine Begleitung mitkommen?

Ja, aber die Kosten für eine private Begleitperson sind in der Regel privat. Sie zählen beim Wert der Reise mit und lassen sich nicht als beruflich gegenrechnen, außer die Person arbeitet nachweisbar mit, zum Beispiel als Fotograf.

Wir holen die Deals zu dir.

Erzähl uns kurz von dir. Einer von uns meldet sich persönlich bei dir.

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