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Rentenpflicht für Selbstständige: Was ab 2027 auf Creator zukommen kann.
Die Bundesregierung will Selbstständige stärker in die gesetzliche Rentenversicherung holen. Für viele Creator wäre das eine große Veränderung. Wir zeigen, was heute gilt, was geplant ist und was davon noch völlig offen ist.
Wichtig: Noch nichts beschlossen.
Was heute gilt.
Eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige gibt es in Deutschland nicht. Wer selbstständig ist, sorgt grundsätzlich selbst fürs Alter vor. Pflichtversichert sind nur bestimmte Gruppen, die in § 2 SGB VI aufgezählt sind, zum Beispiel:
- selbstständige Lehrer und Erzieher ohne versicherungspflichtige Angestellte,
- Hebammen und bestimmte Pflegepersonen,
- in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker,
- Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz,
- Selbstständige, die regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten.
Für Creator sind vor allem zwei Punkte interessant. Wer über die Künstlersozialkasse versichert ist, ist bereits heute pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Mehr dazu unter Künstlersozialkasse für Influencer. Und wer dauerhaft fast nur für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, kann schon nach heutigem Recht rentenversicherungspflichtig sein. Das lohnt sich zu prüfen, wenn du zum Beispiel über lange Zeit nur mit einer Agentur oder einer Brand arbeitest.
Was im Koalitionsvertrag steht.
CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsvertrag 2025 vorgenommen, Selbstständige besser fürs Alter abzusichern. Konkret wollen sie alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, „gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen“. Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten, sollen laut Koalitionsvertrag weiterhin möglich bleiben.
Was die Alterssicherungskommission empfiehlt.
Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen übergeben. Zu Selbstständigen schlägt sie in Empfehlung 22 vor:
- Alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen, die ab einem Stichtag neu starten, werden verpflichtend und ohne Opt-out in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
- Wer bei Einführung schon selbstständig ist, soll ebenfalls einbezogen werden, sich aber ohne Voraussetzungen befreien lassen können.
- Der Beitrag soll sich am Regelbeitrag für Handwerker orientieren. Wahlweise soll ein Beitrag nach dem steuerpflichtigen Einkommen möglich sein.
- Für Gründer soll eine Karenzzeit von drei Jahren gelten, in der nur der halbe Regelbeitrag fällig ist. Das gilt nur für die erste Gründung im Erwerbsleben.
Wichtig: Beim Opt-out für neue Selbstständige geht die Kommission weiter als der Koalitionsvertrag, der andere verlässliche Formen der Vorsorge ausdrücklich zulassen wollte. Wie das am Ende im Gesetz aussieht, ist offen.
33
Empfehlungen im Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026
735,63 €
Regelbeitrag für Handwerker pro Monat 2026, als Orientierung für den Vorschlag
3 Jahre
vorgeschlagene Karenzzeit mit halbem Beitrag für Gründer
Wie es politisch weitergeht.
Der Koalitionsausschuss hat sich am 2. Juli 2026 mit dem Bericht befasst. Laut Bundesregierung will die Koalition die 33 Empfehlungen vollständig und zügig umsetzen und das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen. Das ist ein Ziel, kein Beschluss des Bundestags. Ob der Zeitplan hält, ob die Pflicht wirklich zum 1. Januar 2027 startet und welche Details sich gegenüber der Empfehlung noch ändern, entscheidet erst das Gesetz.
| Heute | Geplant (nicht beschlossen) | |
|---|---|---|
| Rentenpflicht für Selbstständige | Nur für bestimmte Gruppen nach § 2 SGB VI | Für alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbstständigen |
| Neue Selbstständige | Freie Wahl der Vorsorge | Laut Kommission Pflicht ohne Opt-out ab einem Stichtag |
| Bestehende Selbstständige | Freie Wahl der Vorsorge | Laut Kommission Pflicht mit voraussetzungslosem Opt-out |
| KSK-Versicherte | Bereits pflichtversichert | Bereits pflichtversichert |
Was du als Creator jetzt tun kannst.
- Nicht in Panik verfallen. Bisher ist nichts beschlossen. Entscheidungen über deine Vorsorge solltest du nicht auf Basis von Schlagzeilen treffen.
- Deinen Status klären. Prüfe, ob du schon heute versicherungspflichtig bist, etwa über die KSK oder weil du fast nur für einen Auftraggeber arbeitest.
- Vorsorge dokumentieren. Halte fest, welche Altersvorsorge du bereits hast. Falls Bestandsselbstständige später ein Opt-out bekommen, hilfst du dir damit selbst.
- Beiträge einplanen. Rechne durch, was ein monatlicher Rentenbeitrag für dein Budget bedeuten würde, gerade wenn deine Einnahmen schwanken.
- Beraten lassen. Sprich mit einer Steuerberaterin, einem Rentenberater oder der Deutschen Rentenversicherung, bevor du Verträge abschließt oder kündigst.
Wenn du gerade erst startest, lies auch Gewerbe anmelden als Influencer.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung zur Sozialversicherung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Häufige Fragen.
Gibt es schon eine Rentenpflicht für alle Selbstständigen?
Nein. Stand Oktober 2026 ist die Rentenpflicht für Selbstständige nicht beschlossen. Es gibt eine Empfehlung der Alterssicherungskommission und den Willen der Koalition, sie umzusetzen. Ein Gesetz gibt es noch nicht.
Gilt die Pflicht dann ab dem 1. Januar 2027?
Das steht nicht fest. Die Kommission spricht nur von einem Stichtag, den der Gesetzgeber festlegen muss. Die Koalition hat sich vorgenommen, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ob das gelingt und ab wann die Pflicht gilt, ist offen.
Betrifft mich das, wenn ich schon selbstständig bin?
Nach der Empfehlung der Kommission sollen auch Selbstständige, die bei Einführung schon tätig sind, einbezogen werden. Sie sollen sich aber ohne Voraussetzungen befreien lassen können. Ob das Gesetz das so übernimmt, ist noch offen.
Ich bin in der Künstlersozialkasse. Ändert sich für mich etwas?
Wer über die KSK versichert ist, ist heute schon in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Pläne zielen auf Selbstständige, die bisher nicht obligatorisch abgesichert sind.
Wie hoch wäre der Beitrag?
Das ist nicht festgelegt. Die Kommission schlägt vor, sich am Regelbeitrag für Handwerker zu orientieren, der 2026 bei 735,63 Euro im Monat liegt. Wahlweise soll ein Beitrag nach dem steuerpflichtigen Einkommen möglich sein, für Gründer drei Jahre lang nur der halbe Regelbeitrag.
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