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Influencer-Vertrag: die Checkliste.

Ein Vertrag ist schnell unterschrieben und manchmal teuer. Mit diesen zwölf Punkten erkennst du in wenigen Minuten, ob ein Angebot fair ist oder wo du nachverhandeln solltest.

  1. 1

    Vertragspartner

    Wer bucht dich: die Brand selbst oder eine Agentur? An wen geht die Rechnung?

  2. 2

    Leistungen

    Welche Formate genau? Zum Beispiel 1 Reel, 3 Stories, 1 Link in Bio für 7 Tage. Auf welcher Plattform?

  3. 3

    Zeitplan

    Wann ist der Entwurf fällig, wann die Veröffentlichung? Was passiert, wenn die Brand zu spät freigibt?

  4. 4

    Freigaben

    Wie viele Korrekturschleifen? Ein bis zwei sind üblich. Was gilt bei Änderungswünschen nach Freigabe?

  5. 5

    Honorar & Zahlungsziel

    Betrag netto, Zahlungsziel (14 bis 30 Tage), Zahlung auch bei Absage der Kampagne durch die Brand?

  6. 6

    Nutzungsrechte

    Darf die Brand den Content selbst nutzen oder als Ad schalten? Wie lange, wo und für wie viel extra?

  7. 7

    Exklusivität

    Für welche Konkurrenzmarken, wie lange und gegen welche Vergütung?

  8. 8

    Kennzeichnung

    Wie wird Werbung gekennzeichnet, wird das Plattform-Label genutzt?

  9. 9

    Mindest-Online-Zeit

    Wie lange muss der Post online bleiben? Danach darfst du ihn archivieren.

  10. 10

    Vertragsstrafen & Haftung

    Gibt es Strafen? Sind sie angemessen und gelten sie für beide Seiten?

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    Kündigung & Ausfall

    Was passiert bei Krankheit oder wenn die Kampagne abgesagt wird? Gibt es ein Ausfallhonorar?

  12. 12

    Steuern

    Wer versteuert Produkte oder Reisen? Siehe PR-Pakete und Gratis-Reise.

Die drei teuersten Fallen.

1. Unbegrenzte Nutzungsrechte.

„Der Auftraggeber erhält das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht“ klingt harmlos, heißt aber: Die Brand darf dein Gesicht für immer überall in Anzeigen nutzen. Das ist ein eigener Wert und sollte extra bezahlt werden. Mehr dazu unter Nutzungsrechte & Ads.

2. Zu breite Exklusivität.

„Keine Zusammenarbeit mit Wettbewerbern für 12 Monate“ kann bedeuten, dass du ein Jahr lang keine Beauty-Deals mehr machen darfst. Achte darauf, dass Wettbewerber konkret benannt sind und die Dauer zur Bezahlung passt.

3. Einseitige Vertragsstrafen.

Eine Strafe für verspätete Posts, aber keine Konsequenz, wenn die Brand drei Wochen zu spät zahlt? Strafen sollten angemessen sein und für beide Seiten gelten.

Nachverhandeln ist normal.

Viele Creator trauen sich nicht, an einem Vertrag etwas zu ändern, aus Angst, den Deal zu verlieren. In der Praxis ist Nachverhandeln üblich und professionelle Brands rechnen damit. Bleib freundlich, sachlich und begründe deine Punkte.

Verträge prüfen wir für unsere Talents.

Bei Mediafive verhandeln wir jeden Vertrag und achten auf Nutzungsrechte, Exklusivität und Zahlungsziele. Du entscheidest am Ende, ob du unterschreibst.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.

Häufige Fragen.

Brauche ich für jede Kooperation einen Vertrag?

Ja, zumindest schriftlich per Mail. Auch eine Mail mit allen wichtigen Punkten, die beide Seiten bestätigen, ist besser als eine mündliche Absprache. Bei größeren Kampagnen sollte es ein richtiger Vertrag sein.

Was ist eine Exklusivität?

Eine Vereinbarung, dass du für eine bestimmte Zeit nicht mit Konkurrenzmarken zusammenarbeitest. Sie kostet dich potenzielle Deals und sollte deshalb eng gefasst und extra bezahlt werden.

Wie viele Korrekturschleifen sind normal?

Üblich sind ein bis zwei Korrekturschleifen. Wichtig ist, dass die Zahl im Vertrag steht. Sonst kann sich eine Freigabe über Wochen ziehen.

Was ist, wenn die Brand nicht zahlt?

Dann hilft ein klares Zahlungsziel im Vertrag. Nach Ablauf kannst du mahnen und Verzugszinsen verlangen. Bei Mediafive übernehmen wir das Nachhaken für unsere Talents.

Wir holen die Deals zu dir.

Erzähl uns kurz von dir. Einer von uns meldet sich persönlich bei dir.

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