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Steuerfahndung bei Influencern: Was die Task Force NRW weiß und wen es trifft
Seit 2025 gehen mehrere Bundesländer gezielt gegen Creator vor, die ihre Einnahmen nicht versteuern. Hier liest du, was offiziell bekannt ist, woher die Daten kommen und was du jetzt tun solltest. Ohne Panik, aber mit klaren Schritten.
6.000
Datensätze im Paket an die Steuerfahndung NRW (Juli 2025)
7.000+
Personen in NRW, denen die Daten zugeordnet wurden (Februar 2026)
550.000 €
Nachzahlungen in Bayern nach Prüfung der Hälfte von rund 9.000 Datensätzen (Juni 2026)
Die Task Force in NRW.
Seit dem 1. Januar 2025 ist die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen im Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) gebündelt. Dort arbeiten nach Angaben der Finanzverwaltung mehr als 1.200 Fachleute. Ein eigenes Influencer-Team sitzt in der Regionalabteilung Rheinland-Süd mit den Standorten Köln und Bonn.
Im Juli 2025 machte das LBF öffentlich, dass es ein Datenpaket mehrerer großer Social-Media-Plattformen mit rund 6.000 Datensätzen auswertet. Es betrifft laut Pressemitteilung ausschließlich Creator aus NRW und bezieht sich auf Einnahmen aus Werbung, Abos, Klicks, Verkäufen und Trinkgeldern. Zusätzlich liefen damals bereits rund 200 Strafverfahren gegen Influencer, die nicht aus diesem Paket stammen.
Im Februar 2026 meldete die dpa unter Berufung auf das Finanzministerium, dass die Datensätze mehr als 7.000 Personen in NRW zugeordnet werden konnten. In jedem Einzelfall wird geprüft, ob die Steuern bezahlt wurden. Das heißt nicht, dass gegen all diese Menschen ermittelt wird.
Die 300 Millionen: eine umstrittene Zahl.
Das LBF nannte im Juli 2025 ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen von rund 300 Millionen Euro allein in NRW. Das ist eine Verdachtsgröße zu Beginn der Auswertung, kein festgestellter Schaden. Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit hielt die Zahl gegenüber dem ZDF für zu hoch gegriffen, weil die meisten Influencer nicht so viel verdienen. Wie viel am Ende tatsächlich nachgezahlt wird, ist offen.
Laut dpa liegt der typische Fehlbetrag in den NRW-Verfahren im hohen fünfstelligen Bereich, in Einzelfällen geht es um Millionen. LBF-Leiterin Stephanie Thien sagte, es sei keine Seltenheit, dass Creator mehrere zehntausend Euro im Monat verdienen und keine Steuernummer haben.
Bayern, Hessen und Hamburg.
- Bayern: Die Spezialeinheit „eCommerce“ beim Bayerischen Landesamt für Steuern hat 2024 und 2025 nach dpa-Angaben rund 60.000 Datensätze beschafft und auf die Bundesländer verteilt. Rund 9.000 blieben in Bayern. Nach Auswertung etwa der Hälfte kamen bis Juni 2026 rund 550.000 Euro an Nachzahlungen zusammen. Das Ministerium betont, dass sich das nicht einfach hochrechnen lässt.
- Hessen: Seit 2024 schult das Land Betriebsprüfer speziell für Influencer. Laut dpa (Juni 2026) wurden 17 Prüfungen 2024 und 50 Prüfungen 2025 abgeschlossen, dazu acht Steuerstrafverfahren. Das brachte rund 1 Million Euro aus Prüfungen und 750.000 Euro aus den Strafverfahren.
- Hamburg: Die Finanzbehörde kündigte im Juli 2025 rund 140 Prüfungen an. Grundlage sind Datensätze von Plattformen und weiteres Kontrollmaterial, unter anderem von Marketing-Agenturen.
Woher die Daten kommen.
Die Behörden nennen die einzelnen Plattformen nicht. Bekannt ist: Bayern hat sogenannte Gruppen- bzw. Sammelauskunftsersuchen an Plattformen gestellt, Hessen fragt nach eigenen Angaben regelmäßig bei Plattformen und typischen Werbepartnern nach. Dazu kommen die jährlichen Meldungen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir unter Was Plattformen ans Finanzamt melden.
Wen es trifft.
Im Fokus stehen Creator, die Einnahmen gar nicht oder nur teilweise erklärt haben. Typische Lücken sind zum Beispiel:
- Kein Gewerbe und keine Steuernummer, obwohl regelmäßig Geld fließt.
- Plattform-Auszahlungen, Affiliate-Provisionen oder Abo-Einnahmen, die nie in der Steuererklärung gelandet sind.
- Produkte und Reisen, die als Gegenleistung oder Geschenk kamen und nicht versteuert wurden. Mehr dazu unter PR-Pakete versteuern und Gratis-Reise versteuern.
- Ein Wohnsitz im Ausland, der nur auf dem Papier besteht.
Keine Liste, keine Namen
Was du jetzt tun solltest.
- Unterlagen ordnen. Exportiere Auszahlungsberichte aller Plattformen, sammle Rechnungen, Verträge und Kontoauszüge der letzten Jahre.
- Abgleichen. Vergleiche, was eingegangen ist, mit dem, was in deinen Steuererklärungen steht. Denk auch an Sachleistungen.
- Steuerberater einschalten. Wenn du noch keinen hast, ist jetzt der Zeitpunkt. Hast du bisher gar nichts angemeldet, lies Gewerbe anmelden als Influencer.
- Bei Lücken schnell handeln. Fehlen Einnahmen in alten Erklärungen, kann eine Berichtigung oder eine strafbefreiende Selbstanzeige der richtige Weg sein. Die Selbstanzeige ist gesperrt, sobald die Tat entdeckt ist. Hol dir deshalb sofort einen Fachanwalt für Steuerrecht dazu. Alles Wichtige dazu unter Selbstanzeige für Influencer.
Bei Mediafive achten wir darauf, dass jede Kooperation unserer Talents sauber dokumentiert ist: Vertrag, Rechnung, Zahlung. Das ersetzt keinen Steuerberater, macht seine Arbeit aber deutlich einfacher.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Häufige Fragen.
Gibt es eine Liste mit Influencern, gegen die ermittelt wird?
Die Behörden veröffentlichen keine Namen. Bekannt ist nur, dass die Finanzverwaltung Datensätze von Plattformen auswertet und diese einzelnen Steuerpflichtigen zuordnet. Ob du darunter bist, erfährst du erst, wenn sich das Finanzamt oder die Steuerfahndung bei dir meldet.
Trifft es nur große Accounts?
Laut LBF-Leiterin Stephanie Thien konzentrieren sich die Ermittler auf sehr erfolgreiche Creator mit Einnahmen von mehreren zehntausend Euro im Monat. Steuerpflichtig sind Einnahmen aber unabhängig von der Followerzahl. Geprüft wird jeder Datensatz, der einer Person zugeordnet werden kann.
Woher hat das Finanzamt meine Daten?
Unter anderem von Social-Media-Plattformen, über Auskunftsersuchen an Plattformen, Agenturen und Werbepartner sowie über die gesetzlichen Meldungen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
Kann ich mich noch selbst anzeigen, wenn die Behörden Daten haben?
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Selbstanzeige ist ausgeschlossen, wenn die Tat schon entdeckt war und du das wusstest oder damit rechnen musstest, oder wenn dir bereits ein Strafverfahren bekannt gegeben wurde. Lass das sofort von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Steuerstrafrechtler prüfen.
Wir holen die Deals zu dir.
Erzähl uns kurz von dir. Einer von uns meldet sich persönlich bei dir.
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