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Glücksspielwerbung als Creator.
Online-Casinos und Wettanbieter zahlen gut für Reichweite. Gleichzeitig geht die Glücksspielaufsicht inzwischen auch gegen Creator vor. Hier ist, was erlaubt ist und wo die Grenze verläuft.
Die Grundlage: der Glücksspielstaatsvertrag.
Glücksspiel ist in Deutschland Ländersache. Die Regeln stehen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Für länderübergreifende Online- Angebote ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zuständig. Sie erteilt Erlaubnisse, kontrolliert Anbieter und geht gegen illegales Glücksspiel und dessen Werbung vor.
Für Werbung gibt es zwei Welten:
- Erlaubte Anbieter: Wer eine Erlaubnis hat, darf nach § 5 Abs. 1 GlüStV werben, aber nur innerhalb der Werberegeln.
- Unerlaubte Anbieter: Nach § 5 Abs. 7 GlüStV sind Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele verboten. Punkt.
Schritt 1: die Whitelist.
Ob ein Anbieter erlaubt ist, steht in der amtlichen Whitelist, die die GGL nach § 9 Abs. 8 GlüStV 2021 auf ihrer Website veröffentlicht. Sie ist nach Spielformen sortiert, etwa Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Online-Poker oder Online-Casinospiele. Wichtig: Prüfe nicht nur den Markennamen, sondern auch die konkrete Spielform und die Domain, die du bewerben sollst. Laut GGL bedeutet ein Eintrag in der Whitelist außerdem nicht automatisch, dass jede Werbung dieses Anbieters zulässig ist.
Schritt 2: die Werberegeln für erlaubte Anbieter.
Auch bei einem erlaubten Anbieter gilt nach § 5 GlüStV 2021 unter anderem:
- Kein Jugendbezug: Werbung darf sich nicht an Minderjährige oder vergleichbar gefährdete Zielgruppen richten.
- Nicht irreführend: Keine unzutreffenden Aussagen über Gewinnchancen oder die Höhe von Gewinnen. Werbung darf außerdem nicht übermäßig sein.
- Werbezeiten: Im Rundfunk und im Internet ist Werbung für virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zwischen 6 Uhr und 21 Uhr verboten.
- Sportwetten und Live-Sport: Keine Werbung für Wetten auf ein Sportereignis unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung dieses Ereignisses auf demselben Kanal.
- Keine aktiven Sportler: Werbung für Sportwetten mit aktiven Sportlern oder Funktionären ist verboten.
- Keine einzahlungsabhängige Vergütung: Für Online-Werbung für Glücksspiele, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, darf keine Vergütung vereinbart werden, die von Umsatz, Einzahlungen oder Einsätzen abhängt. Affiliate-Links nennt das Gesetz ausdrücklich. Ausgenommen vom Sperrsystem sind nur wenige Angebote, etwa Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche.
Wenn du selbst aktiver Sportler bist, kommen Sportwetten-Deals damit praktisch nicht infrage. Für Fitness- und Sport-Creator lohnt sich ein genauer Blick, bevor ein Deal zustande kommt.
| Verboten | Möglich, wenn alle Regeln eingehalten sind | |
|---|---|---|
| Anbieter | Casino oder Wettanbieter ohne Eintrag in der Whitelist | Anbieter mit Erlaubnis für genau diese Spielform |
| Inhalt | Livestream beim Spielen auf einer nicht erlaubten Seite | Werbung ohne Bezug zu Jugendlichen und ohne Gewinnversprechen |
| Uhrzeit | Online-Casino-Werbung um 18 Uhr | Online-Casino-Werbung ab 21 Uhr |
| Vergütung | Provision pro Einzahlung über deinen Link | Festes Honorar |
| Kennzeichnung | „Anzeige“ über Werbung für einen illegalen Anbieter | „Anzeige“ über Werbung für einen erlaubten Anbieter |
Was als Werbung gilt.
Viele Creator denken bei Werbung nur an bezahlte Posts. Der Begriff ist weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12. Februar 2025 (Az. 8 C 2.24) entschieden, dass eine Äußerung Werbung im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags ist, wenn sie aus Sicht eines durchschnittlich informierten Betrachters zumindest auch den Absatz des Glücksspielangebots fördern soll. Auf die Absicht kommt es nicht an. Die GGL stuft auch das Streaming der eigenen Teilnahme an illegalem Glücksspiel als Werbung ein.
Ein aktueller Fall.
Im April 2026 hat die GGL öffentlich gemacht, wie sie gegen einen bekannten Rapper vorgeht. Nach Angaben der Behörde hatte er sich beim Spielen auf nicht erlaubten Casino-Seiten gefilmt und das in Livestreams und Videos verbreitet. Außerdem soll er über Banner für Glücksspielseiten geworben und eine Vergleichsseite für illegale Anbieter betrieben haben.
Die GGL leitete im Oktober 2025 ein Verfahren ein. Auf die Anhörung und auf eine Untersagungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung reagierte er laut GGL nicht. Die Behörde setzte daraufhin ein Zwangsgeld von 250.000 Euro fest und ließ den Bescheid mit Unterstützung der Polizei bei einem Konzert in Wiesbaden zustellen. Der Fall zeigt: Die Aufsicht schaut nicht nur auf Anbieter, sondern auch auf die, die für sie werben.
Was dir drohen kann.
- Untersagung und Zwangsgeld: Die GGL kann die Werbung untersagen und das mit Zwangsgeldern durchsetzen.
- Bußgeld: Wer vorsätzlich oder fahrlässig für unerlaubtes Glücksspiel wirbt, handelt nach § 28a GlüStV 2021 ordnungswidrig. Möglich sind Geldbußen bis zu 500.000 Euro.
- Strafbarkeit: Nach § 284 Abs. 4 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer für ein öffentliches Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis wirbt.
So gehst du mit Anfragen um.
- Whitelist prüfen: Anbieter, Spielform und Domain. Steht der Anbieter nicht drin, lehnst du ab.
- Kennzeichnung ist Pflicht, aber kein Freibrief: Richtig kennzeichnen musst du immer. Illegale Werbung wird dadurch nicht legal.
- Vergütung prüfen: Feste Honorare statt Provision auf Einzahlungen oder Einsätze.
- Zielgruppe ehrlich ansehen: Ist ein großer Teil deiner Community minderjährig, ist Glücksspielwerbung keine gute Idee.
- Schriftlich absichern: Lass dir die Erlaubnis bestätigen und regle die Haftung im Vertrag. Siehe Checkliste für Influencer-Verträge. Bei Unsicherheit hilft ein Fachanwalt für Glücksspiel- oder Wettbewerbsrecht.
So handhaben wir das bei Mediafive.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Häufige Fragen.
Darf ich als Creator überhaupt für Glücksspiel werben?
Für erlaubte Anbieter grundsätzlich ja, aber nur innerhalb enger Regeln, etwa zu Werbezeiten und Jugendschutz. Werbung für Anbieter ohne deutsche Erlaubnis ist verboten.
Wie erkenne ich, ob ein Anbieter erlaubt ist?
Über die amtliche Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Dort stehen alle Anbieter mit Erlaubnis, sortiert nach Spielform. Prüfe immer die konkrete Spielform, die du bewerben sollst.
Ist Casino-Streaming ohne Deal auch Werbung?
Die GGL stuft das Streaming der Teilnahme an illegalem Glücksspiel als Werbung ein. Nach dem Bundesverwaltungsgericht reicht es, wenn eine Äußerung aus Sicht der Zuschauer zumindest auch den Absatz des Angebots fördern soll.
Schützt mich die Kennzeichnung als Werbung?
Nein. Die Kennzeichnung macht Werbung erkennbar, aber nicht erlaubt. Werbung für einen Anbieter ohne Erlaubnis bleibt verboten, auch wenn „Anzeige“ darübersteht.
Darf ich an Einzahlungen meiner Community mitverdienen?
Für die meisten Online-Glücksspiele nicht. Der Glücksspielstaatsvertrag verbietet für diese Angebote Vergütungen, die von Umsatz, Einzahlungen oder Einsätzen abhängen, und nennt Affiliate-Links ausdrücklich.
Wir holen die Deals zu dir.
Erzähl uns kurz von dir. Einer von uns meldet sich persönlich bei dir.
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