Wissen · Recht

Regeln für Finfluencer.

Aktien-Tipps, Broker-Codes und Krypto-Kooperationen sind gefragt. Für Finanz-Content gelten aber strengere Regeln als für Mode oder Food. Hier ist, was du wissen musst.

Die BaFin schaut genauer hin.

In ihrem Bericht „Risiken im Fokus 2026“ vom Januar 2026 zählt die BaFin den Einfluss sozialer Medien auf Krypto-Anlagen zu den Risiken für Verbraucher. Grundlage ist unter anderem eine BaFin-Umfrage aus 2024 unter 1.000 Anlegern zwischen 18 und 45 Jahren: Von denen, die Informationen von Finfluencern bekommen hatten, kauften 48 Prozent Kryptowerte. Ohne Finfluencer-Kontakt waren es 13 Prozent.

Eine weitere BaFin-Umfrage aus dem Frühjahr 2026 unter Krypto-Anlegern zeigt: Rund 40 Prozent wussten nicht, dass Finfluencer für ihre Empfehlungen oft bezahlt werden. Im August 2026 hat BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch deshalb „Fünf Punkte, auf die Finfluencer achten sollten“ veröffentlicht. Seine Kernaussage: Wer sich in sozialen Medien zu Finanzthemen äußert, bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Zusätzliche Gesetze hält die BaFin nicht für nötig, die bestehenden Regeln gelten aber auch für Instagram, TikTok und YouTube.

Wichtig zur Einordnung: Die BaFin beaufsichtigt Finfluencer nicht unmittelbar. Bei bestimmten Tätigkeiten greifen aber aufsichtsrechtliche Pflichten. Außerdem prüft die BaFin, ob Wertpapierfirmen ihrer Verantwortung für die Werbung nachkommen, die sie bei Creatorn in Auftrag geben.

Auf EU-Ebene hat die Aufsichtsbehörde ESMA im Januar 2026 ein Factsheet mit Tipps für verantwortungsvolle Werbung durch Finfluencer veröffentlicht, in allen Sprachen des EWR. Es fordert unter anderem, bei riskanten Produkten auf die Möglichkeit eines Verlusts von bis zu 100 Prozent des eingesetzten Kapitals hinzuweisen.

Wann dein Post eine Anlageempfehlung ist.

Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) Nr. 596/2014) definiert Anlageempfehlungen in Art. 3 Abs. 1 Nr. 35 sehr weit: Informationen mit expliziten oder impliziten Empfehlungen zu einem Finanzinstrument oder Emittenten, die für Verbreitungskanäle oder die Öffentlichkeit vorgesehen sind. Dazu zählt ausdrücklich auch eine Einschätzung des aktuellen oder künftigen Kurses. Ein Reel mit „Diese Aktie wird explodieren“ kann also darunterfallen.

Dann gilt Art. 20 Abs. 1 MAR: Du musst dafür sorgen, dass die Information objektiv dargestellt wird und deine Interessen oder Interessenkonflikte offengelegt werden. Die Details regelt die Delegierte Verordnung (EU) 2016/958:

Wer solche Empfehlungen in Ausübung seines Berufs oder im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erstellt oder weitergibt, muss das der BaFin nach § 86 WpHG vorher anzeigen. Ein vorsätzlicher oder leichtfertiger Verstoß gegen Art. 20 Abs. 1 MAR ist eine Ordnungswidrigkeit, für natürliche Personen mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro (§ 120 Abs. 15 Nr. 23 und Abs. 18 WpHG).

Die rote Linie: Scalping und Anlageberatung.

Kaufst du eine Aktie, empfiehlst sie öffentlich und profitierst danach vom Kursanstieg, ohne deinen Interessenkonflikt offenzulegen, ist das ein klassischer Fall der Marktmanipulation nach Art. 12 Abs. 2 lit. d MAR. Für Kryptowerte gilt dasselbe nach Art. 91 Abs. 2 lit. c MiCA. Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass das strafbar sein kann.

Die zweite Grenze ist die Anlageberatung. Persönliche Empfehlungen an einzelne Follower, etwa als Antwort auf DMs oder Kommentare wie „Soll ich jetzt verkaufen?“, können eine erlaubnispflichtige Anlageberatung sein. Ohne Erlaubnis ist das tabu.

RiskantBesser
Hinweis„Keine Anlageberatung“ als SchutzschildOffenlegung von Bezahlung und eigenen Positionen
Ton„Jetzt kaufen, bevor es zu spät ist“Fakten und Meinung getrennt, Risiken klar benannt
CommunityIndividuelle Kauftipps per DMAllgemeine Bildung, keine persönlichen Empfehlungen
PartnerJeder Broker, der zahltNur Anbieter mit nachweisbarer Erlaubnis

Broker-Kooperationen und Affiliate-Links.

Codes und Affiliate-Links von Brokern oder Krypto-Börsen sind Werbung und müssen gekennzeichnet werden, wie jede andere Kooperation auch. Wie das richtig geht, steht unter Werbung richtig kennzeichnen. Die BaFin sagt es klar: Wer für Inhalte Geld, Geschenke oder Vergünstigungen erhält, muss deutlich und verständlich darauf hinweisen.

Prüfe vor jeder Kooperation, ob der Anbieter eine Erlaubnis hat. Die BaFin warnt: Wer für ein Unternehmen wirbt, das eine Erlaubnis bräuchte, aber keine hat, kann selbst Adressat von Maßnahmen werden und sich unter Umständen wegen Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen strafbar machen.

Krypto-Werbung nach MiCA.

Seit dem 30. Dezember 2024 gilt die EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA, Verordnung (EU) 2023/1114) vollständig. Sie unterscheidet drei Arten von Token, für deren Marketingmitteilungen jeweils eigene Artikel gelten:

Diese Pflichten richten sich in erster Linie an Anbieter und Emittenten. Wirbst du in deren Auftrag, sollte die Brand dir die nötigen Pflichtangaben liefern. Fehlen sie im Briefing, frag nach.

So arbeiten wir mit Finanz-Brands.

Bei Kooperationen mit Banken, Brokern oder Krypto-Anbietern klären wir für unsere Talents vorab mit der Brand, welche Hinweise und Freigaben nötig sind. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall ersetzt das nicht.

Deine Checkliste.

  1. Kennzeichne jede bezahlte oder vergünstigte Kooperation deutlich als Werbung, auch Affiliate-Links und Codes.
  2. Lege eigene Positionen offen, wenn du über eine Aktie oder einen Coin sprichst.
  3. Trenne Fakten von Meinung und kennzeichne Prognosen.
  4. Nenne Risiken klar, bei riskanten Produkten auch das Risiko eines Totalverlusts.
  5. Keine individuellen Kauf- oder Verkaufstipps per DM oder in Kommentaren.
  6. Prüfe die Erlaubnis jedes Anbieters in der Unternehmensdatenbank der BaFin.
  7. Kläre bei regelmäßigen Aktien- oder Krypto-Empfehlungen mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob eine Anzeige nach § 86 WpHG nötig ist.

Worauf du im Vertrag mit einer Finanz-Brand achten solltest, steht unter Influencer-Vertrag: Checkliste.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.

Häufige Fragen.

Schützt mich der Satz „Keine Anlageberatung“?

Nein. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA schreibt in ihrem Factsheet für Finfluencer ausdrücklich, dass solche Disclaimer nicht ausreichen. Entscheidend ist, was du tatsächlich sagst und ob du deine Interessen offenlegst.

Muss ich offenlegen, dass ich die Aktie selbst besitze?

Ja, wenn du eine Anlageempfehlung gibst. Nach Art. 20 der Marktmissbrauchsverordnung musst du Interessen und Interessenkonflikte offenlegen. Die BaFin betont, dass besonders hohe Anforderungen gelten, wenn du ein Produkt bewirbst, in das du selbst investiert hast.

Darf ich Affiliate-Links von Brokern nutzen?

Ja, aber nur klar gekennzeichnet. Provisionen und Vergünstigungen sind eine Gegenleistung, die du nicht verschweigen darfst. Prüfe außerdem in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob der Anbieter eine Erlaubnis hat.

Beaufsichtigt die BaFin Finfluencer?

Nicht unmittelbar. Bei bestimmten Tätigkeiten, etwa Anlageberatung oder Anlageempfehlungen, gelten aber aufsichtsrechtliche Vorgaben. Zusätzlich schaut die BaFin darauf, wie Wertpapierfirmen mit Finfluencern zusammenarbeiten.

Gelten für Krypto andere Regeln als für Aktien?

Teilweise. Für Kryptowerte regelt die EU-Verordnung MiCA, wie Marketingmitteilungen aussehen müssen, und verbietet Marktmanipulation. Die Pflicht, Interessenkonflikte offenzulegen, gilt dort genauso.

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