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Selbstanzeige für Influencer: Steuern nachzahlen, bevor die Fahndung kommt
Die Finanzverwaltung wertet inzwischen große Datenpakete von Plattformen aus. Wer Einnahmen nicht oder nicht vollständig versteuert hat, kann mit einer Selbstanzeige straffrei werden. Aber nur, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig kommt.
Was eine Selbstanzeige ist.
Die Selbstanzeige ist in § 371 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Wer gegenüber dem Finanzamt alle falschen oder fehlenden Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerhinterziehung nicht bestraft. Das Gesetz belohnt also die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit. Die Bedingungen sind allerdings streng. Den Hintergrund, warum das Thema gerade so viele Creator betrifft, liest du unter Steuerfahndung bei Influencern.
Die drei Bedingungen.
1. Vollständigkeit.
Die Selbstanzeige muss alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart umfassen, mindestens aber alle Taten der letzten zehn Kalenderjahre. Für Creator sind das meist Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Jede Steuerart wird für sich betrachtet. Eine Selbstanzeige, die nur einen Teil der Einnahmen nachmeldet, kann komplett unwirksam sein. Denk deshalb an alles: Kooperationshonorare, Plattform-Auszahlungen, Affiliate-Provisionen, Abos, Trinkgelder und Sachleistungen wie PR-Pakete.
2. Kein Sperrgrund.
Straffreiheit tritt nach § 371 Abs. 2 AO unter anderem nicht ein, wenn vorher
- dir eine Prüfungsanordnung für eine Außenprüfung bekannt gegeben wurde (für deren Umfang),
- dir die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens bekannt gegeben wurde,
- ein Amtsträger zur Prüfung oder zur Ermittlung bei dir erschienen ist,
- die Tat bereits entdeckt war und du das wusstest oder damit rechnen musstest.
Gerade der letzte Punkt ist heikel, wenn die Finanzverwaltung bereits Plattformdaten auswertet. Ob eine Selbstanzeige in deinem Fall noch möglich ist, kann nur ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein spezialisierter Steuerberater beurteilen.
3. Nachzahlung.
Die Straffreiheit hängt außerdem davon ab, dass du die hinterzogenen Steuern und die Zinsen innerhalb der Frist zahlst, die dir das Finanzamt setzt (§ 371 Abs. 3 AO). Plane das Geld ein, bevor du die Anzeige abgibst.
Über 25.000 Euro: der Zuschlag nach § 398a AO.
Liegt die hinterzogene Steuer bei einer Tat über 25.000 Euro, gibt es keine Straffreiheit mehr im engeren Sinn. Die Behörden sehen dann aber von der Verfolgung ab, wenn du nachzahlst und zusätzlich einen Geldbetrag an die Staatskasse leistest:
- bis 100.000 Euro hinterzogene Steuer: 10 Prozent,
- über 100.000 bis 1.000.000 Euro: 15 Prozent,
- über 1.000.000 Euro: 20 Prozent.
Hinterziehungszinsen.
Hinterzogene Steuern werden nach § 235 AO verzinst, vom Zeitpunkt der Verkürzung bis zur Zahlung. Der Zinssatz beträgt nach § 238 Abs. 1 AO 0,5 Prozent pro Monat, also 6 Prozent im Jahr. Der niedrigere Satz von 0,15 Prozent gilt nur für die normalen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO, die auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden. Über mehrere Jahre kommt so ein spürbarer Betrag zusammen.
Wie weit das Finanzamt zurückgehen kann.
Hier gibt es zwei verschiedene Fristen. Die Festsetzungsfrist bestimmt, wie lange das Finanzamt Steuern nachfordern darf. Sie beträgt nach § 169 Abs. 2 AO normalerweise vier Jahre, bei leichtfertiger Verkürzung fünf und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre. Wurde eine Pflicht-Steuererklärung nie abgegeben, beginnt die Frist nach § 170 Abs. 2 AO erst später, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr, in dem die Steuer entstanden ist.
Die strafrechtliche Verjährung beträgt bei einfacher Steuerhinterziehung fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB). In besonders schweren Fällen sind es nach § 376 Abs. 1 AO 15 Jahre. Wann eine Frist genau beginnt, hängt vom Einzelfall ab.
| Berichtigung (§ 153 AO) | Selbstanzeige (§ 371 AO) | |
|---|---|---|
| Wann? | Du bemerkst nachträglich einen Fehler, der nicht vorsätzlich war | Es könnte eine Steuerhinterziehung vorliegen |
| Frist | Unverzüglich nach Erkennen | So früh wie möglich, vor einem Sperrgrund |
| Umfang | Die fehlerhafte Erklärung | Alle unverjährten Taten einer Steuerart, mindestens 10 Jahre |
| Folge | Pflicht erfüllt, Steuer wird nachgezahlt | Straffreiheit, wenn alle Bedingungen erfüllt sind |
Was ohne Selbstanzeige droht.
Steuerhinterziehung wird nach § 370 AO mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen sind es sechs Monate bis zehn Jahre. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn Steuern „in großem Ausmaß“ verkürzt wurden. Der Bundesgerichtshof sieht diese Grenze bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000 Euro (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15). Bei Beträgen in Millionenhöhe kommt eine Bewährungsstrafe nach dem BGH nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen in Betracht (Urteil vom 7. Februar 2012, 1 StR 525/11). Daneben bleiben Steuern und Zinsen ohnehin fällig.
So läuft es in der Praxis.
- Sofort Beratung holen. Ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater mit Erfahrung im Steuerstrafrecht prüft zuerst, ob Sperrgründe vorliegen.
- Alles zusammentragen. Auszahlungsberichte der Plattformen, Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Paketlisten. Lieber zu viel als zu wenig.
- Einnahmen rekonstruieren. Wo Belege fehlen, erarbeitet dein Berater eine Schätzung, damit die Anzeige vollständig ist.
- Anzeige abgeben und zahlen. Der Berater reicht die Selbstanzeige ein. Danach setzt das Finanzamt Steuern und Zinsen fest, und du zahlst fristgerecht.
- Für die Zukunft aufstellen. Steuernummer, Gewerbe und laufende Buchhaltung. Wie der Start geht, steht unter Gewerbe anmelden als Influencer.
Wichtig
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Häufige Fragen.
Wie viele Jahre muss ich bei einer Selbstanzeige nachmelden?
Alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber die der letzten zehn Kalenderjahre (§ 371 Abs. 1 AO). Welche Jahre das konkret sind, sollte ein Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater für dich berechnen.
Reicht es, nur die größten Posten nachzumelden?
Nein. Die Selbstanzeige wirkt nur, wenn sie für die jeweilige Steuerart vollständig ist. Fehlen relevante Einnahmen, kann die Straffreiheit insgesamt entfallen. Gründlichkeit geht hier vor Tempo, auch wenn beides wichtig ist.
Was kostet eine Selbstanzeige?
Du zahlst die hinterzogenen Steuern nach und zusätzlich Hinterziehungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat. Liegt die hinterzogene Steuer über 25.000 Euro pro Tat, kommt ein zusätzlicher Geldbetrag von 10 bis 20 Prozent hinzu. Dazu kommen Beratungskosten.
Ist eine Selbstanzeige noch möglich, wenn schon ein Brief vom Finanzamt kam?
Das kommt auf den Brief an. Eine Prüfungsanordnung oder die Bekanntgabe eines Strafverfahrens kann die Selbstanzeige sperren, eine einfache Rückfrage nicht unbedingt. Lass das sofort prüfen und schick nichts ohne Beratung ab.
Was ist der Unterschied zur Berichtigung nach § 153 AO?
Die Berichtigung ist für Fehler gedacht, die du erst nachträglich bemerkst, ohne vorher vorsätzlich gehandelt zu haben. Die Selbstanzeige ist der Weg, wenn eine Steuerhinterziehung vorliegen könnte. Welche Variante passt, ist eine Frage für deinen Berater.
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