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Was Plattformen ans Finanzamt melden: DAC7 & Co.
Viele Creator gehen davon aus, dass das Finanzamt nur weiß, was sie selbst angeben. Das stimmt schon lange nicht mehr. Hier siehst du, über welche Wege Daten zu deinen Einnahmen bei der Finanzverwaltung landen, und wo die Grenzen dieser Wege liegen.
DAC7: die automatische Meldung von Plattformen.
Mit der EU-Richtlinie 2021/514, kurz DAC7, müssen digitale Plattformen Daten über ihre Anbieter an die Steuerbehörden melden. In Deutschland ist das im Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt, das seit dem 1. Januar 2023 gilt. Die erste Meldung betraf das Jahr 2023.
Die Plattform meldet an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), und zwar bis zum 31. Januar des Folgejahres (§ 13 PStTG). Das BZSt leitet die Daten an die zuständigen Finanzämter weiter und tauscht sie mit den Steuerbehörden anderer EU-Staaten aus, in denen ein Anbieter ansässig ist (§ 9 PStTG). Gespeichert werden die Daten beim BZSt 15 Jahre lang.
Nicht jede Website ist dabei eine Plattform im Sinne des Gesetzes. Ausgenommen ist Software, die ausschließlich Zahlungen abwickelt, ausschließlich das Auflisten oder Bewerben einer Tätigkeit ermöglicht oder Nutzer nur auf eine andere Plattform weiterleitet (§ 3 Abs. 1 PStTG). Ein reiner Zahlungsdienst ist also kein meldender Plattformbetreiber nach DAC7.
Welche Tätigkeiten gemeldet werden.
Nach § 5 PStTG sind vier Tätigkeiten meldepflichtig, wenn sie gegen Vergütung über eine Plattform laufen:
- die Vermietung von Immobilien,
- persönliche Dienstleistungen, also zeitlich begrenzte oder aufgabenbezogene Tätigkeiten, die ein Nutzer anfordert, egal ob online oder vor Ort,
- der Verkauf von Waren,
- die Vermietung von Verkehrsmitteln.
Gemeldet werden unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID und Kontokennung, dazu pro Quartal die Vergütung, die Zahl der Tätigkeiten und die einbehaltenen Gebühren (§ 14 PStTG).
Die Grenze von 30 Verkäufen und 2.000 Euro.
Oft liest man, unter 30 Verkäufen und 2.000 Euro werde nichts gemeldet. Das stimmt nur zum Teil. Nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG ist ausgenommen, wer über dieselbe Plattform in einem Jahr weniger als 30 Warenverkäufe getätigt und dafür weniger als 2.000 Euro erhalten hat. Diese Ausnahme gilt ausdrücklich nur für den Verkauf von Waren. Für persönliche Dienstleistungen gibt es keine vergleichbare Grenze.
Und Social-Media-Einnahmen?
Weg 2: Sammelauskunftsersuchen.
Unabhängig von DAC7 darf das Finanzamt nach § 93 Abs. 1a AO sogenannte Sammelauskunftsersuchen stellen. Damit fragt es bei Dritten nach Daten zu einer Gruppe von Personen, die es noch nicht kennt, zum Beispiel „alle Creator mit Auszahlungen über einem bestimmten Betrag“. Voraussetzung ist ein hinreichender Anlass.
Diesen Weg nutzt die Finanzverwaltung bereits: Die Spezialeinheit „eCommerce“ des Bayerischen Landesamts für Steuern hat 2024 und 2025 Gruppenauskunftsersuchen an Internetplattformen gestellt und nach dpa-Angaben rund 60.000 Datensätze beschafft und auf die Bundesländer verteilt. Was die Länder damit machen, liest du unter Steuerfahndung bei Influencern.
Weg 3: Auskünfte von Agenturen und Brands.
Auch Unternehmen, mit denen du zusammenarbeitest, können zur Auskunft verpflichtet werden (§ 93 Abs. 1 AO). Das hessische Finanzministerium hat 2025 laut dpa erklärt, regelmäßig bei Plattformen und bei typischen Werbepartnern von Influencern Daten abzufragen. Die Hamburger Finanzbehörde nannte als Grundlage ihrer Prüfungen neben Plattformdaten auch Kontrollmaterial, unter anderem von Marketing-Agenturen.
Weg 4: Kontrollmitteilungen aus Betriebsprüfungen.
Prüft das Finanzamt eine Brand oder eine Agentur, darf es Erkenntnisse über andere Personen auswerten, soweit sie für deren Besteuerung wichtig sind (§ 194 Abs. 3 AO). Bucht eine Brand dein Honorar als Betriebsausgabe, kann daraus eine Kontrollmitteilung an dein Finanzamt werden. Das gilt auch für Kooperationen, die komplett außerhalb einer Plattform laufen.
| Über eine Plattform | Direkter Vertrag mit Brand | |
|---|---|---|
| Automatische DAC7-Meldung? | Möglich, wenn eine relevante Tätigkeit vorliegt | Nein, keine Plattform im Sinne des PStTG |
| Auskunftsersuchen möglich? | Ja (§ 93 AO) | Ja, bei Brand oder Agentur (§ 93 AO) |
| Kontrollmitteilungen? | Möglich | Möglich, etwa aus einer Betriebsprüfung der Brand |
| Steuerpflichtig? | Ja | Ja |
Was das für dich heißt.
Die Frage ist heute nicht mehr, ob das Finanzamt von deinen Einnahmen erfahren kann, sondern wann. Gib deshalb alle Einnahmen vollständig an, auch Sachleistungen wie PR-Pakete. Prüf die Jahresübersichten, die dir Plattformen im Januar schicken, und gleich sie mit deiner Buchhaltung ab. Wenn du feststellst, dass in früheren Jahren etwas fehlt, sprich sofort mit einem Steuerberater. Je nach Fall kommt eine Berichtigung oder eine Selbstanzeige in Frage.
Bei Mediafive läuft jede Kooperation unserer Talents mit Vertrag und Rechnung. So ist jederzeit nachvollziehbar, was du wofür bekommen hast. Wie eine saubere Rechnung aussieht, zeigen wir unter Rechnung schreiben als Influencer.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Häufige Fragen.
Gilt die Grenze von 30 Verkäufen und 2.000 Euro auch für mich als Creator?
Nur für den Verkauf von Waren, also zum Beispiel Merch oder Second-Hand über eine Plattform. Für persönliche Dienstleistungen gibt es im Gesetz keine solche Bagatellgrenze.
Bekomme ich Bescheid, wenn eine Plattform mich meldet?
Ja. Meldende Plattformbetreiber müssen dir die über dich gemeldeten Informationen bis zum 31. Januar des Folgejahres mitteilen (§ 22 PStTG). Prüf diese Übersicht und melde Fehler direkt der Plattform.
Meldet eine Brand meine Kooperation automatisch ans Finanzamt?
Nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz nicht, wenn ihr direkt einen Vertrag schließt und keine Plattform dazwischen ist. Das Finanzamt kann die Brand oder Agentur aber um Auskunft bitten, und bei einer Betriebsprüfung der Brand können Kontrollmitteilungen über deine Honorare entstehen.
Wird meine Steuer automatisch erhöht, wenn eine Meldung kommt?
Nein. Laut Bundeszentralamt für Steuern führt die Meldung allein nicht zu einer höheren Steuerfestsetzung. Das Finanzamt gleicht die Daten aber mit deiner Steuererklärung ab und fragt bei Abweichungen nach.
Wir holen die Deals zu dir.
Erzähl uns kurz von dir. Einer von uns meldet sich persönlich bei dir.
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