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PR-Pakete versteuern: Was gilt für Geschenke?

Skincare, Sneaker, ein Staubsauger: Viele Creator bekommen jede Woche Pakete. Was viele nicht wissen: Für das Finanzamt sind das meist Einnahmen. Hier erfährst du, welche drei Wege es gibt und welcher für dich am besten ist.

Warum Geschenke für Creator keine Geschenke sind.

Wenn dir eine Brand ein Produkt schickt, dann nicht, weil sie dich privat mag, sondern weil du Creator bist. Steuerlich ist das deshalb eine Sachzuwendung, also eine Einnahme aus deiner Tätigkeit. Das gilt auch dann, wenn du nicht posten musst. Entscheidend ist der Marktwert des Produkts, nicht ob zusätzlich Geld geflossen ist.

Für jedes Paket gibt es im Kern drei Möglichkeiten.

Weg 1: Die Brand versteuert pauschal.

Unternehmen können Geschenke an Geschäftspartner nach § 37b EStG pauschal versteuern. Die Brand zahlt dann 30 % Pauschalsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf den Wert. Für dich ist die Sache damit erledigt: Du musst das Produkt nicht mehr selbst versteuern.

Weg 2: Dauerleihgabe oder Rücksendung.

Gibst du das Produkt nach dem Dreh zurück, hast du nichts dauerhaft erhalten und musst nichts versteuern. Wichtig ist, dass die Rückgabe wirklich passiert und nachweisbar ist.

Vorsicht bei sogenannten Dauerleihgaben: Darfst du ein Produkt unbefristet behalten und nutzen, sieht das Finanzamt darin oft trotzdem eine Zuwendung. Eine Leihgabe überzeugt nur, wenn sie schriftlich vereinbart ist und die Brand das Produkt tatsächlich zurückfordern kann.

Weg 3: Du versteuerst selbst.

Versteuert die Brand nicht pauschal und behältst du das Produkt, gibst du den Marktwert als Betriebseinnahme an. Nutzt du das Produkt ausschließlich für Content, kann es gleichzeitig ein Betriebsmittel sein. Nutzt du es privat, bleibt der Wert als Einnahme stehen.

So bleibst du sauber:

  1. Führe eine Liste aller Pakete mit Datum, Brand, Produkt und Wert.
  2. Sichere einen Wertnachweis (Lieferschein, Mail der Brand oder Screenshot des Shoppreises).
  3. Frag bei jedem Paket nach, ob die Brand nach § 37b pauschal versteuert. Viele große Marken machen das standardmäßig.
  4. Gib die Liste einmal im Jahr an deinen Steuerberater.
Selbst versteuernPauschalsteuer durch Brand
Wer zahlt die Steuer?Du, mit deinem persönlichen SteuersatzDie Brand, 30 % plus Zuschläge
Dein AufwandListe führen, Wert nachweisen, angebenBestätigung aufbewahren
Wann möglich?ImmerBei Geschenken bis 10.000 € pro Jahr
Wenn das Produkt dein Honorar istPflichtNicht möglich

Und die Umsatzsteuer?

Ist ein Produkt die Bezahlung für einen Post (Ware gegen Content), ist das ein Tausch. Bist du nicht Kleinunternehmer, fällt darauf auch Umsatzsteuer an. Mehr dazu unter Rechnung schreiben als Influencer.

So machen wir es bei Mediafive.

Für unsere Talents klären wir die Versteuerung schon bei der Anfrage und halten sie im Vertrag fest. Am einfachsten für dich ist fast immer, wenn die Brand pauschal versteuert. Für Reisen gelten ähnliche Regeln, die erklären wir unter Gratis-Reise versteuern. Und wie Geschenke richtig gekennzeichnet werden, liest du unter Werbung richtig kennzeichnen.

Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.

Häufige Fragen.

Muss ich PR-Pakete versteuern, wenn ich nichts posten musste?

In der Regel ja. Bekommst du ein Produkt, weil du Creator bist, ist es eine betriebliche Einnahme, auch ohne Posting-Pflicht. Ausnahme: Die Brand hat das Geschenk pauschal nach § 37b EStG versteuert und dich darüber informiert.

Mit welchem Wert muss ich ein Produkt angeben?

Maßgeblich ist der übliche Marktpreis zum Zeitpunkt, an dem du das Produkt bekommst. Als Nachweis eignen sich Lieferschein, Wertangabe der Brand oder ein Screenshot des Shoppreises.

Was ist, wenn ich das Produkt zurückschicke?

Dann ist es eine Leihgabe und keine Einnahme. Halte die Rücksendung mit Datum und Sendungsnummer fest, damit du sie später nachweisen kannst.

Gibt es eine Freigrenze für kleine Geschenke?

Werbeartikel bis 10 Euro und geringwertige Warenproben gelten in der Regel nicht als Geschenk im steuerlichen Sinn. Für alles darüber gilt: Entweder versteuert die Brand pauschal oder du versteuerst den Wert selbst.

Wir holen die Deals zu dir.

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