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Abmahnung wegen Musik auf Instagram oder TikTok erhalten? So reagierst du.
Ein Trend-Sound im Reel, Monate später ein Schreiben mit einer Forderung über mehrere tausend Euro. 2026 trifft das viele Creator. Hier ist, was dahintersteckt und was du jetzt tun solltest.
4- bis 5-stellig
Forderungen in Fällen, über die Fachanwälte 2026 berichten
1.000 €
Gegenstandswert-Deckel für Anwaltskosten, nur für Privatpersonen
3 Jahre
Regelmäßige Verjährungsfrist, ab Ende des Jahres der Kenntnis
Was gerade passiert.
Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht berichten 2026 von einer Häufung von Schreiben wegen Musik in Reels, Storys und TikToks. Die Rechteinhaber finden die Beiträge über automatisierte Systeme, die öffentliche Inhalte nach geschützter Musik durchsuchen. Betroffen sind auch ältere Posts und kleinere Accounts. Genannt werden unter anderem:
- SoundGuardian GmbH: verschickt laut Berichten „Berechtigungsanfragen“ oder Zahlungsaufforderungen. In einem im Juli 2026 dokumentierten Fall wurden für ein einziges Video 6.250 Euro verlangt, getrennt nach Tonaufnahme und Musikwerk.
- Hild & Kollegen (Augsburg): tritt für ausländische Rechteinhaber auf, darunter die Soundcheck Media FZCO aus Dubai. In einem beschriebenen Beispielfall lag die Gesamtforderung bei über 12.000 Euro für zwei Profile.
- IPPC Law: war schon 2023 mit Abmahnungen wegen Musik auf TikTok aktiv und wird auch 2026 wieder im Zusammenhang mit Instagram und TikTok genannt.
Auch wenn ein Schreiben nicht „Abmahnung“ heißt: Nimm es ernst. Und umgekehrt gilt: Die genannte Summe ist nicht automatisch in voller Höhe geschuldet.
Das Grundproblem: privat ist nicht kommerziell.
Die große Musikbibliothek von Instagram ist laut Meta für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung gedacht. TikTok schreibt, dass Unternehmen die allgemeine Bibliothek nicht für kommerzielle Zwecke nutzen dürfen. Für Werbung gibt es eigene Bibliotheken: die Sound Collection bei Meta und die Commercial Music Library bei TikTok. Sobald ein Video Werbung ist oder dein Account gewerblich genutzt wird, reicht der Song aus der normalen Bibliothek deshalb in der Regel nicht aus. Genau das ist der Ansatzpunkt der meisten Forderungen.
So reagierst du Schritt für Schritt.
- Fristen notieren: Meist gibt es eine kurze Frist für die Unterlassungserklärung und eine für die Zahlung. Trag beide sofort ein.
- Nicht ignorieren: Ohne Reaktion kann der Rechteinhaber eine einstweilige Verfügung beantragen oder klagen.
- Nicht ungeprüft unterschreiben oder zahlen: Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oft weiter gefasst als nötig. Wer unterschreibt, bindet sich in der Regel dauerhaft und zahlt bei jedem späteren Verstoß eine Vertragsstrafe.
- Keine vorschnellen Erklärungen: Ruf nicht spontan bei der Gegenseite an und gib keine Zugeständnisse schriftlich ab.
- Beweise sichern: Video, Link, Veröffentlichungsdatum, Aufrufzahlen und Screenshots, aus welcher Bibliothek der Sound stammt. Erst danach den Beitrag offline nehmen oder die Musik entfernen.
- Lizenzen nachweisen: Hattest du eine Lizenz, etwa über einen Musikanbieter, die kommerzielle Bibliothek oder eine schriftliche Freigabe der Brand? Dann such die Belege heraus.
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht einschalten: Geprüft wird unter anderem, ob der Absender die Rechte wirklich hält, ob die Abmahnung die Formvorgaben erfüllt und ob die Höhe angemessen ist.
- Modifizierte Unterlassungserklärung: Ist der Vorwurf berechtigt, formuliert deine Anwältin oder dein Anwalt meist eine eigene, enger gefasste Erklärung. So vermeidest du ein Gerichtsverfahren, ohne mehr zuzusagen als nötig.
Was das Gesetz dir an die Hand gibt.
Formvorgaben.
Nach § 97a Abs. 2 UrhG muss eine Abmahnung unter anderem den Rechteinhaber nennen, die Rechtsverletzung genau bezeichnen und die Zahlungsansprüche aufschlüsseln. Fehlt das, ist sie unwirksam. War die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam, kannst du nach § 97a Abs. 4 UrhG grundsätzlich deine eigenen Anwaltskosten ersetzt verlangen.
Der Kostendeckel, der für Creator oft nicht gilt.
§ 97a Abs. 3 UrhG begrenzt die erstattungsfähigen Anwaltskosten auf einen Gegenstandswert von 1.000 Euro. Das gilt aber nur für natürliche Personen, die die Musik nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit genutzt haben. Wer mit seinem Account Geld verdient und Kooperationen postet, fällt in der Regel nicht darunter. Den Schadensersatz begrenzt der Deckel ohnehin nicht. Dieser wird nach § 97 Abs. 2 UrhG häufig danach berechnet, was eine Lizenz gekostet hätte.
Verjährung.
Für Urheberrechtsverletzungen gelten nach § 102 UrhG die Verjährungsregeln des BGB. Die regelmäßige Frist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Rechteinhaber davon Kenntnis hatte (§ 199 BGB). Hat der Verletzer etwas auf Kosten des Rechteinhabers erlangt, kann ein Anspruch über § 852 BGB auch danach noch bestehen. Ältere Posts sind also nicht automatisch sicher.
Damit es gar nicht so weit kommt.
Nutze für Werbe-Content nur Musik aus der kommerziellen Bibliothek, mit eigener Lizenz oder mit schriftlicher Freigabe der Brand. Prüfe auch ältere Kooperationsposts, ob dort ein Song aus der normalen Bibliothek läuft. Welche Optionen du hast, erklären wir unter Musik in Reels & TikToks. Wenn die Brand deinen Content später als Ad nutzen will, lies außerdem Nutzungsrechte & Ads.
Musik gehört ins Briefing.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Häufige Fragen.
Kann ich die Abmahnung einfach ignorieren?
Nein. Wer nicht reagiert, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Klage, und das wird deutlich teurer. Notiere dir die Fristen und lass das Schreiben zeitnah prüfen.
Ich habe den Song doch aus der Instagram-Musikbibliothek genommen. Reicht das nicht?
Bei privaten Inhalten meistens schon. Die allgemeine Bibliothek ist laut den Plattformen aber für die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung gedacht. Bei Werbung oder einem gewerblich genutzten Account brauchst du kommerziell freigegebene Musik oder eine eigene Lizenz.
Gilt für mich der Kostendeckel von 1.000 Euro?
Nur, wenn du als Privatperson gehandelt hast. Der Deckel in § 97a Abs. 3 UrhG gilt nicht, wenn du die Musik für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit genutzt hast. Bei Creatorn mit Kooperationen ist das meist der Fall. Er begrenzt zudem nur die Anwaltskosten, nicht den Schadensersatz.
Soll ich das Video sofort löschen?
Sichere es zuerst vollständig: Video, Link, Datum, Aufrufe und die Herkunft der Musik. Danach ist es meist sinnvoll, den Beitrag offline zu nehmen oder die Musik zu entfernen. Stimme das am besten mit deiner Anwältin oder deinem Anwalt ab.
Wann verjähren die Ansprüche?
Grundsätzlich nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Rechteinhaber davon wusste. Einzelne Ansprüche können länger durchsetzbar bleiben. Ob etwas verjährt ist, sollte eine Fachperson prüfen.
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