Wissen · Recht
Der Management-Vertrag, der dich nicht loslässt.
Fünf Jahre Laufzeit, Provision auf jeden Euro, den du verdienst, und nach der Kündigung noch sechs Monate 20 % obendrauf. Solche Verträge gibt es wirklich. Wir zeigen, welche Klauseln fair sind, welche nicht, und was du tun kannst, wenn du schon unterschrieben hast.
Du willst mehr Brand-Deals? Bewirb dich bei MediafiveEin gutes Management verdient an seiner Arbeit. Nicht an einer Klausel.
Wir bekommen regelmäßig Bewerbungen von Creator:innen, die eigentlich wechseln wollen und es nicht können. Nicht weil sie mit ihrem alten Management glücklich sind, sondern weil der Vertrag es ihnen schwer macht. Mal läuft er noch drei Jahre. Mal hat er sich still um zwei Jahre verlängert. Und oft steht irgendwo auf Seite sieben ein Satz, der nach dem Ende noch monatelang Geld kostet.
Wir bei Mediafive sehen das so: Eine Provision ist der Lohn für Arbeit. Für Deals, die ein Management angestoßen und verhandelt hat, steht ihm die Provision zu, auch wenn das Geld erst nach dem Vertragsende fließt. Für alles, was danach ohne sein Zutun passiert, nicht. Ein Management, das gute Arbeit macht, muss niemanden mit Klauseln festhalten.
Nachprovision: Wo fair aufhört.
Unter Nachprovision, Nachlaufprovision oder nachvertraglicher Vergütung verstecken sich sehr unterschiedliche Regelungen. Man muss sie auseinanderhalten:
1. Überhang aus der Laufzeit: fair.
Das Management hat im Mai einen Deal verhandelt, der Content geht im August online, bezahlt wird im September. Der Vertrag endete im Juli. Dass das Management auf diesen Deal noch Provision bekommt, ist üblich und richtig. Die Arbeit wurde gemacht.
2. Anschlussdeals mit vermittelten Brands: verhandelbar.
Eine Brand, die das Management dir gebracht hat, bucht dich kurz nach dem Vertragsende erneut. Hier kann man über eine Beteiligung reden, aber nur eng begrenzt: auf konkrete, namentlich genannte Brands und einen kurzen Zeitraum.
3. Pauschal auf alle Einnahmen: kritisch.
„Das Management erhält für sechs Monate nach Vertragsende 20 % aller Einnahmen des Talents aus Social-Media-Tätigkeiten.“ So oder ähnlich stehen solche Klauseln in Verträgen. Damit kassiert das alte Management auch an Deals, die du selbst oder dein neues Management an Land ziehst. Für Arbeit, die es nicht macht.
Wichtig für die Einordnung: Wird ein Management rechtlich als Handelsvertreter eingeordnet, was im Einzelfall umstritten sein kann, kennt das Gesetz sogar einen Maßstab. Nach § 87 Abs. 3 HGB gibt es Provision für Geschäfte nach Vertragsende nur, wenn der Abschluss überwiegend auf die eigene Tätigkeit zurückgeht und innerhalb einer angemessenen Frist zustande kommt, oder wenn das Angebot schon vor dem Ende eingegangen ist. Das ist ziemlich genau die Linie zwischen Fall 1 und 2 auf der einen und Fall 3 auf der anderen Seite.
Was die Pauschalklausel wirklich kostet.
Ein Rechenbeispiel mit Annahmen:
- Du verdienst im Schnitt 8.000 € im Monat mit Brand-Deals.
- Dein alter Vertrag sieht nach dem Ende 6 Monate lang 20 % auf alle Einnahmen vor.
- Dein neues Management arbeitet ebenfalls mit einer Provision von 20 %.
- Ein halbes Jahr lang gehen damit 40 % deiner Einnahmen an zwei Managements, nur eins davon arbeitet für dich.
- Rechnerisch zahlst du dem alten Management 9.600 € für Deals, mit denen es nichts zu tun hat.
Genau das ist der Zweck solcher Klauseln: Wechseln soll so teuer werden, dass du es lässt. Und es trifft gerade die Creator:innen, deren Reichweite wächst und die deshalb für andere Managements interessant werden.
| Kritisch | Fair | |
|---|---|---|
| Laufzeit | Mehrere Jahre fest, stille Verlängerung, lange Kündigungsfrist | Überschaubare Mindestlaufzeit, danach kurzfristig kündbar |
| Provision worauf? | Auf alle Einnahmen, auch AdSense, eigene Produkte, Affiliate | Auf Deals, die das Management vermittelt oder verhandelt hat |
| Nach Vertragsende | Pauschal 20 % auf alles für 6 oder 12 Monate | Nur auf Deals, die während der Laufzeit verhandelt wurden |
| Kündigung | § 627 BGB ausgeschlossen, Vertragsstrafe bei Kündigung | Klare Regeln, keine Strafe für einen Wechsel |
| Geldfluss | Alles läuft über das Management, Auszahlung „zeitnah“ | Feste Auszahlungsfrist und Abrechnung pro Deal |
| Rechte | Management hält Rechte an Name, Account oder Content | Account, Name und Content bleiben bei dir |
Die anderen Klauseln, die wir immer wieder sehen.
Provision auf alles.
Ein Management, das dir Brand-Deals vermittelt, sollte auf Brand-Deals Provision bekommen. Nicht auf deine YouTube-Werbeeinnahmen, deine Creator Rewards bei TikTok, deinen eigenen Onlineshop oder deinen Affiliate-Link, den du seit Jahren nutzt. Lies genau, was als „Einnahmen“ definiert ist. Wie sich diese Einnahmequellen unterscheiden, steht unter Geld verdienen mit TikTok und Affiliate-Marketing für Creator.
Laufzeit mit Autopilot.
Lange Festlaufzeit, automatische Verlängerung, Kündigungsfrist von sechs oder neun Monaten. Wer das Datum verpasst, hängt wieder für Jahre drin. Die strengen Regeln für Verbraucherverträge aus § 309 Nr. 9 BGB helfen dir hier meist nicht, weil du als Creator mit Gewerbe in der Regel als Unternehmer giltst. Für dich zählt die allgemeine Kontrolle nach § 307 BGB.
Das Management kassiert, du wartest.
Viele Managements stellen die Rechnung an die Brand selbst und zahlen dich danach aus. Das ist an sich nicht unseriös. Es braucht aber eine feste Frist und eine Abrechnung, aus der du siehst, was die Brand gezahlt hat und was davon abgezogen wurde. Steht da nur „zeitnah“, frag nach.
Vollmacht ohne Grenzen.
Eine Vollmacht, in deinem Namen Verträge zu unterschreiben, ist praktisch. Ohne Grenzen kann sie dich aber an Exklusivitäten und Nutzungsrechte binden, die du nie gesehen hast. Besser: Das Management verhandelt, du gibst jeden Vertrag frei. Was dabei zu prüfen ist, steht in der Influencer-Vertrag: Checkliste und unter Exklusivität im Vertrag.
Brand-Kontakte als Eigentum.
Manche Verträge verbieten dir, nach dem Ende mit Brands zu arbeiten, die du über das Management kennengelernt hast. Für ein, zwei konkrete laufende Beziehungen kann man darüber reden. Ein pauschales Verbot für alle Brands ist eine Sperre deiner Karriere.
Schon unterschrieben? So gehst du vor.
- Vertrag komplett lesen. Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Nachprovision, Vertragsstrafen. Schreib dir die Fristen mit Datum auf.
- Klären, ob es ein Standardvertrag ist. Hast du über die Klauseln wirklich verhandelt, oder hast du ein fertiges Dokument unterschrieben? Vorformulierte Klauseln werden viel strenger geprüft. Bewahre E-Mails und Entwürfe auf.
- § 627 BGB prüfen lassen. Das OLG Celle hat 2021 die Kündigung eines Fotomodells gegenüber seiner Agentur bestätigt (13 U 10/20). Der Vertrag lief mindestens fünf Jahre und verlängerte sich automatisch, das Kündigungsrecht war per Standardklausel ausgeschlossen. Das OLG Hamburg hat 2024 im Eilverfahren die fristlose Kündigung einer Influencerin gegen ihre Agentur bestätigt (7 W 110/24). Beides sind Einzelfälle, aber sie zeigen: Lange Bindungen sind angreifbar.
- Nicht einfach aufhören. Kündige schriftlich und mit Begründung, nicht per Story oder Funkstille. Wer zur Unzeit kündigt, ohne wichtigen Grund, kann nach § 627 Abs. 2 BGB schadensersatzpflichtig werden. Laufende Deals solltest du sauber zu Ende bringen.
- Anwalt einschalten, bevor du unterschreibst oder kündigst. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht oder Handelsrecht kostet weniger als ein halbes Jahr Nachprovision.
Wenn du gerade überlegst, ob du überhaupt ein Management brauchst, lies Brauche ich ein Management? und den Unterschied zwischen Management und Agentur.
Fünf Fragen vor der Unterschrift.
- Worauf genau bekommt ihr Provision, und worauf nicht?
- Wie lange läuft der Vertrag, und wie komme ich raus, wenn es nicht passt?
- Was passiert nach dem Ende mit Deals, die ihr verhandelt habt, und mit Deals, die ich selbst mache?
- Wann bekomme ich mein Geld, und sehe ich, was die Brand gezahlt hat?
- Unterschreibt ihr in meinem Namen, oder gebe ich jeden Vertrag frei?
Ein seriöses Management beantwortet alle fünf Fragen klar, bevor du unterschreibst. Wird eine davon ausweichend beantwortet, weißt du genug.
Du willst wechseln, aber dein Vertrag hält dich fest?
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Du bist Journalist:in und suchst eine Expertenstimme zu diesem Thema? Interviews mit Mediafive CEO Andreas Ongemach
Häufige Fragen.
Was ist eine Nachprovision im Management-Vertrag?
Eine Klausel, nach der das Management auch nach Vertragsende noch Provision bekommt. Fair ist das für Deals, die das Management selbst verhandelt hat und die erst nach dem Ende umgesetzt oder bezahlt werden. Kritisch wird es, wenn pauschal ein Prozentsatz auf alle deine Einnahmen der nächsten Monate fällig wird, egal wer den Deal gemacht hat.
Ist eine Nachprovision von 20 % für 6 Monate erlaubt?
Ein Gesetz, das solche Klauseln generell verbietet, gibt es in Deutschland nicht. In vorformulierten Verträgen werden sie aber an § 307 BGB gemessen und können unwirksam sein, wenn sie dich unangemessen benachteiligen. Das hängt stark von der genauen Formulierung ab und gehört im Streitfall zu einem Anwalt.
Kann ich einen Management-Vertrag fristlos kündigen?
Möglicherweise ja. Nach § 627 BGB können Verträge über Dienste höherer Art, die auf besonderem Vertrauen beruhen, jederzeit gekündigt werden. Gerichte haben das bei Agentur- und Management-Verträgen von Models und Influencer:innen angewendet, etwa das OLG Celle (13 U 10/20) und im Eilverfahren das OLG Hamburg (7 W 110/24). Ob es in deinem Fall greift, ist eine Einzelfallfrage.
Kann das Management das Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausschließen?
In einem individuell ausgehandelten Vertrag teilweise ja. In vorformulierten Verträgen, also dem typischen Standardvertrag, haben Gerichte einen Ausschluss mehrfach für unwirksam gehalten. Ein Satz wie „Ich habe das ausführlich besprochen“ ändert daran laut OLG Hamburg nicht automatisch etwas.
Wie lange sollte ein Management-Vertrag laufen?
Eine feste Regel gibt es nicht. Eine überschaubare Mindestlaufzeit ist nachvollziehbar, weil Aufbau und Akquise Zeit brauchen. Mehrere Jahre Festlaufzeit mit automatischer Verlängerung und langer Kündigungsfrist sind dagegen ein Warnsignal. Das OLG Celle hat einen Vertrag mit fünf Jahren Festlaufzeit und Verlängerung um zwei Jahre als zu lange Bindung gewertet.
Wir holen die Deals zu dir.
Erzähl uns kurz von dir. Einer von uns meldet sich persönlich bei dir.
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