Wissen · Recht
Fremde Inhalte reposten.
Ein starkes Foto, ein lustiges Video, ein Meme. Schnell geteilt, schnell abgemahnt. Der Unterschied liegt fast immer darin, wie du teilst. Hier ist, was erlaubt ist und was nicht.
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schützt auch einfache Schnappschüsse, in der Regel 50 Jahre lang
§ 51 UrhG
Zitat nur mit Zitatzweck, nicht als Ersatz für eine Lizenz
14.04.2026
EuGH definiert Pastiche: erkennbarer künstlerischer Dialog mit dem Original
Jedes Foto ist geschützt.
Der häufigste Irrtum: „Das ist doch nur ein Handyfoto.“ Im deutschen Urheberrecht ist auch der einfachste Schnappschuss geschützt, als Lichtbild nach § 72 UrhG, in der Regel für 50 Jahre. Aufwendige Fotos und Videos sind sogar als Werke geschützt. Für Videos und Clips gilt ein vergleichbarer Schutz. Wer ein Bild vervielfältigt und öffentlich zugänglich macht, braucht dafür die Erlaubnis der Person, die die Rechte hat.
Und: Eine allgemeine Fair-Use-Regel wie in den USA gibt es in Deutschland nicht. Es gibt nur einzelne, eng gefasste Ausnahmen. Die wichtigsten für Creator schauen wir uns unten an.
Teilen-Funktion oder Re-Upload: der entscheidende Unterschied.
Instagram bietet eigene Funktionen zum Weiterverbreiten: Beiträge und Reels reposten, Beiträge in deiner Story teilen und Remixe. Reposten kannst du nur öffentliche Reels und Beiträge, und nur, wenn die Person, die sie gepostet hat, das in ihren Einstellungen zulässt. Der Repost bleibt mit dem Originalbeitrag und dem ursprünglichen Account verknüpft.
Rechtlich ist das der sichere Weg. Wer seinen Beitrag öffentlich postet und das Teilen in den Einstellungen erlaubt, ist nach verbreiteter Ansicht mit dieser Form der Weiterverbreitung einverstanden. Löscht er das Original, verschwindet in der Regel auch die geteilte Version.
Ganz anders ist der Download und Re-Upload: Du speicherst das Video, schneidest vielleicht das Wasserzeichen weg und postest es neu auf deinem Account. Dann vervielfältigst du das Werk und machst es selbst öffentlich zugänglich, ohne Erlaubnis. Genau das ist der klassische Fall für eine Abmahnung, und eine Erwähnung in der Caption ändert daran nichts.
| Riskant | In der Regel sicher | |
|---|---|---|
| Teilen | Video herunterladen und neu hochladen | Repost-Button oder In deiner Story teilen |
| Credit | „Credit: @name“ statt Erlaubnis | Schriftliche Erlaubnis, Credit zusätzlich |
| Screenshot | Fremdes Foto als Story-Hintergrund | Screenshot, den du konkret kommentierst und belegst |
| Website | Bild herunterladen und einbinden | Offizielle Einbetten-Funktion von Instagram |
| Meme | Original eins zu eins, nur neuer Text | Erkennbar eigene Auseinandersetzung mit dem Original |
Das Zitatrecht: kein Freifahrtschein.
Nach § 51 UrhG darfst du ein veröffentlichtes Werk zum Zweck des Zitats nutzen, sofern der Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Der Kern ist der Zitatzweck: Du musst dich inhaltlich mit dem fremden Werk auseinandersetzen, es belegen, kritisieren oder erklären. Dein eigener Beitrag steht im Vordergrund, das Zitat ist Beleg. Dazu kommt die Pflicht zur Quellenangabe nach § 63 UrhG.
Konkret: Ein Reel, in dem du eine fragwürdige Werbeaussage einer anderen Creatorin analysierst und dafür kurz den Ausschnitt zeigst, kann ein Zitat sein. Ein fremdes Foto, das du postest, weil es schön ist, ist keins. Auch eine „Reaction“, bei der das Originalvideo komplett läuft und du nur gelegentlich lachst, wird es schwer haben.
Pastiche: die neue Freiheit für Memes und Remixe.
Seit 2021 erlaubt § 51a UrhG die Nutzung veröffentlichter Werke zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Was ein Pastiche genau ist, war lange unklar. Am 14. April 2026 hat der EuGH im Verfahren Pelham II (C-590/23) erstmals eine Definition geliefert. Nach dem Urteil braucht ein Pastiche im Kern drei Dinge:
- Es erinnert an ein bestehendes Werk.
- Es unterscheidet sich wahrnehmbar davon.
- Es tritt in einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog mit dem Original, etwa als Hommage, Stilimitation oder humorvolle oder kritische Auseinandersetzung.
Eine Absicht muss nicht nachgewiesen werden, es reicht, wenn der Pastiche-Charakter für Menschen erkennbar ist, die das Original kennen. Versteckte Imitationen oder Plagiate sind dagegen kein Pastiche. Das Verfahren geht nun zurück an den BGH.
Unser Rat: Feier das Urteil nicht zu früh. Für Memes, Edits und Remixe mit eigener kreativer Aussage ist es eine gute Nachricht. Wie deutsche Gerichte die Grenze im Einzelfall ziehen, ist aber noch offen. Ein fremdes Video eins zu eins mit neuem Text darüber ist eher kein Dialog, sondern eine Kopie mit Untertitel. Und für Werbe-Content solltest du dich auf § 51a UrhG gar nicht verlassen.
Einbetten auf der Website.
Willst du einen Instagram-Beitrag auf deiner Website zeigen, nutze die offizielle Einbetten-Funktion statt eines Downloads. Der EuGH hat 2014 entschieden, dass das Einbetten frei zugänglicher Inhalte grundsätzlich keine neue öffentliche Wiedergabe ist (BestWater, C-348/13). 2021 hat er eingeschränkt: Wer technische Schutzmaßnahmen gegen das Einbetten umgeht, verletzt das Urheberrecht (VG Bild-Kunst, C-392/19). Bei Instagram kann jeder öffentliche Account das Einbetten seiner Beiträge in den Einstellungen abschalten. Ist es ausgeschaltet, funktioniert die Funktion nicht, und du solltest keinen Umweg suchen.
Wenn eine Brand deinen Content nutzt.
Das Ganze gilt auch umgekehrt. Teilt eine Brand dein Reel über den Repost-Button oder in ihrer Story, ist das in der Regel in Ordnung, solange du das Teilen erlaubst. Lädt sie dein Video aber herunter, postet es auf ihrem Feed neu, baut es in ihren Shop ein oder schaltet es als Ad, braucht sie Nutzungsrechte. Die Nutzungsbedingungen von Instagram räumen Rechte an deinen Inhalten nur Meta ein, nicht anderen Unternehmen.
Wir bei Mediafive sehen das klar: „Wir haben dich doch markiert“ ist keine Lizenz. Unsere Erfahrung aus über 2.500 Kooperationen ist, dass sich solche Fälle fast immer freundlich lösen lassen, mit einer nachträglichen Vergütung für die Nutzung. Wie du Nutzungsrechte von Anfang an sauber verhandelst, steht unter Nutzungsrechte & Ads. Und wenn auf dem Content Menschen zu sehen sind, gilt zusätzlich das Recht am eigenen Bild.
Was eine Abmahnung kostet.
Bei unerlaubten Re-Uploads drohen Unterlassung, Schadensersatz, meist berechnet als fiktive Lizenzgebühr, und Anwaltskosten. Für Privatpersonen, die nicht gewerblich handeln, deckelt § 97a Abs. 3 UrhG den Gegenstandswert für die Anwaltskosten in vielen Fällen auf 1.000 €. Als Creator mit Werbeeinnahmen handelst du aber in der Regel geschäftlich, dann gilt der Deckel meist nicht. Wie du auf eine Abmahnung richtig reagierst, steht unter Abmahnung wegen Musik erhalten?, das Vorgehen ist bei Fotos und Videos ähnlich. Für Sounds in deinen eigenen Videos lies Musik in Reels & TikToks.
Unsere Faustregel.
Stand: Oktober 2026. Dieser Artikel gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich und jeder Fall ist anders. Kläre deine konkrete Situation bitte mit einer Fachperson.
Du bist Journalist:in und suchst eine Expertenstimme zu diesem Thema? Interviews mit Mediafive CEO Andreas Ongemach
Häufige Fragen.
Darf ich fremde Bilder auf Instagram reposten?
Über die eingebauten Funktionen wie Reposten oder In deiner Story teilen in der Regel ja, denn die Person hat das in ihren Einstellungen erlaubt und der Beitrag bleibt mit ihr verknüpft. Herunterladen und auf deinem Account neu hochladen ist ohne Erlaubnis dagegen eine Urheberrechtsverletzung.
Reicht es, die Quelle anzugeben?
Nein. Eine Quellenangabe ersetzt keine Erlaubnis. Sie ist beim Zitat zusätzlich Pflicht, macht aber aus einem Re-Upload kein Zitat. Ein „Credit“ in der Caption schützt dich nicht vor einer Abmahnung.
Gibt es in Deutschland Fair Use?
Nein. Das deutsche Urheberrecht kennt nur einzelne, eng gefasste Ausnahmen wie das Zitat (§ 51 UrhG) oder Karikatur, Parodie und Pastiche (§ 51a UrhG). Eine allgemeine Fair-Use-Regel wie in den USA gibt es nicht.
Darf eine Brand meinen Content reposten?
Über die Instagram-Funktion Reposten oder Story-Teilen in der Regel ja, wenn du sie in den Einstellungen erlaubst. Lädt die Brand dein Video herunter, postet es auf ihrem Account neu oder schaltet es als Anzeige, braucht sie dafür Nutzungsrechte von dir.
Ist jeder Schnappschuss urheberrechtlich geschützt?
Ja. Auch einfache Fotos ohne künstlerischen Anspruch sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt, in der Regel 50 Jahre lang. Für Videos gilt Vergleichbares.
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